Nach dem heutigen Vorschlag der Mindestlohn-Kommission soll der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen auf 9,35 Euro angehoben werden (zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro).
Dazu erklärt der Vorsitzende des DGB Sachsen, Markus Schlimbach: „Der Vorschlag der Mindestlohn-Kommission, die unterste Haltelinie im Lohngefüge anzuheben, ist richtig und notwendig. Das bedeutet für diejenigen, die damit zurechtkommen müssen, schlicht mehr Geld. Das gilt vor allem in Sachsen, wo etwa jeder fünfte Beschäftigte nur Mindestlohn erhält. Ziel muss aber sein, die Tarifbindung wieder auszubauen. Tarifverträge müssen die Regel sein, nicht die Ausnahme. Nur so werden in Sachsen auch attraktive Arbeitsbedingungen angeboten.“
„Manche Arbeitgeber meinen, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz nur Kavaliersdelikte sind. Deshalb müssen Kontrollen ausgeweitet werden. Das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) muss massiv erhöht werden. Wir brauchen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit mindestens 10.000 Stellen mehr. Kriminellen Arbeitgebern muss das Handwerk gelegt werden“, sagte Sachsen DGB-Chef Schlimbach.