Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 25/15 - 07.10.2015

DGB Sachsen und NGG Dresden/Chemnitz zur Pressekonferenz von DEHOGA Sachsen: „Wer nicht aufzeichnet, kann auch leichter tricksen.“

„Mehr als jeder zweite Beschäftigte im Gastgewerbe Sachsens profitiert gegenwärtig von der Einführung des Mindestlohnes.“ Darauf machen der stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Markus Schlimbach, und der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Dresden/Chemnitz, Volkmar Heinrich, aufmerksam.

 „Ein Mindestlohn ohne Aufzeichnungspflichten wäre wie Harry Potter ohne Zauberstab. Nur dadurch, dass die tägliche Arbeitszeit aufgeschrieben wird, ist es erst möglich, vereinbarte Stundenlöhne zu kontrollieren. DEHOGA sollte sich lieber darauf konzentrieren, den Hotel-und Gaststättenbetrieben in Sachsen mit gutem Beispiel voranzugehen, anstatt das Gejammer über den Mindestlohn noch zu kultivieren. Größtes
Problem der Branche ist der Fachkräftemangel und die unbesetzten Ausbildungsstellen. Die miese Ausbildungssituation in der Branche wird von einschlägigen Untersuchungen der DGB-Jugend und des Bundesinstituts für Berufsausbildung (BIBB) bestätigt. Doch eine Debatte über eine Verbesserung der Ausbildungsqualität scheut der Verband“, sagte der sächsische DGB-Vize Markus Schlimbach.

Volkmar Heinrich, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG Dresden/Chemnitz, sagte: „Alle Unternehmen bei der Pressekonferenz von DEHOGA sind nicht tarifgebunden. Unserer Erfahrung nach haben tarifgebundene Unternehmen die wenigsten Probleme mit der Umsetzung des Mindestlohnes. Bei den nicht tarifgebundenen Unternehmen kommt es offensichtlich zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, die jetzt durch eine Lockerung der Aufzeichnungspflichten wieder versteckt werden sollen. Kein Wunder, dass bei den bisherigen Mindestlohn-Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die Hotel- und Gaststättenbranche mit Abstand die meisten Anhaltspunkte für Mindestlohnumgehungen entfallen.  Wer nicht aufzeichnet, kann auch leichter bei den Lohnabrechnungen seiner Mitarbeiter tricksen.“

Schlimbach warnt weiter vor einer Ausnahme von Menschen mit Migrationshintergrund vom Mindestlohn. „Der Mindestlohn muss ohne Wenn und Aber auch für Flüchtlinge gelten“.


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