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26.01.2024

Zwischenstand zur Tarifübertragung (TVL) auf die Besoldung für die Laufzeit 2023/2024/2025

 

Zur Übertragung des Tarifergebnisses (TVL vom 9.12.2023) auf die Beamtenbesoldung und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen hat am 19. Januar 2024 ein konstruktives Gespräch der Gewerkschaften mit dem Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) stattgefunden. Dabei wurden folgende Schritte vereinbart:

Die Tarifeinigung wird zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie auf die Versorgungsempfänger*innen übertragen.

Inflationsausgleich
Zunächst sollen bis Oktober 2024 ebenfalls steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet werden. Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 Euro für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 Euro von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden. Versorgungsempfänger*innen erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes. Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar 2024, spätestens Ende März 2024 gezahlt. Ende März 2024 beginnt auch die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar 2024.

Besoldung
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger*innen sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.

Amtsangemessenen Alimentation
Auch sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten. Nähere Informationen folgen, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.

 

Aktuelle Informationen zur Besoldung sind auch beim sächsischen Landesamt für Steuern und Finanzen zu finden: https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html


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Stel­lung­nah­me des DGB Sach­sen zur Än­de­rung des Sächs­PersVG
Personalvertretungsgesetz
DGB Sachsen/canva
Am 23.5.2023 hat das sächsische Kabinett den Entwurf für die Überarbeitung des SächsPersVG zur Anhörung frei gegeben. Wir hatten hohe Erwartungen an das Vorhaben. Diese wurden durch den vorgelegten Gesetzentwurf zerschlagen. Eine Beteiligung im Vorfeld fand nicht statt. Ein Großteil der grundlegenden inhaltlichen Reformvorschläge der DGB-Gewerkschaften ist im vorliegenden Entwurf unbeachtet geblieben.
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#UpdateMitbestimmung #SächsPersVG
Ein mo­der­nes Per­so­nal­ver­tre­tungs­recht für Sach­sen
DGB stellt zusammen mit Gewerkschaften seinen Entwurf zur Diskussion
Text § 1 SächsPersVG
DGB
Nach einem intensiven Diskussionsprozess in den Gewerkschaften legt der DGB den Entwurf für ein modernes Personalvertretungsrecht in Sachsen vor. Viele bisherige Regelungen haben sich bewährt und können beibehalten werden, andere hingegen bremsen die Mitbestimmung der Personalräte und Stufenvertretungen zu sehr aus. Für diese Fälle wurden bessere Regelungen gefunden.
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DGB-Be­zirks­vor­stand Sach­sen for­dert Ver­bes­se­rung der Mit­be­stim­mung von Per­so­nal­rä­ten
Personalrat
DGB Sachsen/canva
Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass die Koalition die Mitbestimmung für die Beschäftigten verbessern wird und dafür das Personalvertretungsgesetz bis Ende 2021 weiterentwickelt. Die Sächsische Staatsregierung muss jetzt liefern und die Mitbestimmung der Personalräte deutlich stärken.
Zur Pressemeldung

Das SMI informiert:
Per­so­nal­rats­wah­len 2021 – Fra­gen und Ant­wor­ten (FAQ)
Bild mit einer Gruppe von Beschäftigten
DGB
Aktualisiert: Wie sollen unter Corona-Bedingungen in Sachsen die Personalratswahlen in diesem Jahr sicher - für die Beschäftigten - und rechtssicher durchgeführt werden? Das Innenministerium hat eine FAQ-Liste veröffentlicht, die hier zu finden ist.
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Wahlzeitraum bis 31. Oktober verlängert
Up­da­te: Per­so­nal­rats­wah­len 2021 in Sach­sen
Logo Personalratswahlen
DGB / ver.di
(aktualisiert) In Sachsen sind die Vorbereitungen auf die Personalratswahlen angelaufen. Der Landtag hat die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung des Wahlzeitraumes bis Ende Oktober geschaffen. Aber das ist noch nicht alles.
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Titelbild BM Beamtenmagazin

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