Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 04/18 - 28.02.2018
#BetriebsratsWahl

DGB Sachsen ruft zur Betriebsratswahl auf

Vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Der Vorsitzende des DGB-Bezirkes Sachsen, Markus Schlimbach, ruft die Beschäftigten in Sachsen auf, sich daran zu beteiligen und ihre Interessensvertretungen im Betrieb zu wählen.

„Mitbestimmung ist der zentrale Baustein für die Zukunft der modernen und demokratischen Arbeitsgesellschaft. Mit der Digitalisierung müssen Beschäftigte zunehmend mehr Verantwortung tragen, wann, wo und wie sie arbeiten. Dazu brauchen sie mehr und bessere Rechte für den Arbeitsalltag. Und sie brauchen Betriebsräte, die sich zusammen mit ihrer Gewerkschaft dafür einsetzen, dass diese Rechte auch umgesetzt werden. Betriebsräte und ihre Gewerkschaften setzen sich dafür ein, dass die Arbeit für den Menschen da ist und nicht umgekehrt“, sagte Schlimbach.

Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen gehen nur mit Betriebsrat. Betriebsräte stehen für Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit, bei Überstunden, bei Weiterbildung, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Technische Kontrollen und Überwachungen, auch am Computer, dürfen nur mit Zustimmung des Betriebsrates vorgenommen werden. Der Betriebsrat sorgt für Schutz und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt.

„Betriebsräte sind die demokratisch legitimierten Vertretungen der Beschäftigten. Sie stehen für Solidarität, Demokratie – und für Kampfgeist. Demokratie lebt vom Engagement. Ohne Betriebsräte verfallen die Rechte der Belegschaft aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Dort, wo es Betriebsräte gibt, sind die Entgelte nachweislich höher, die Arbeitsbedingungen besser, die Arbeitsplätze sicherer und die Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher. Die betriebliche Mitbestimmung ist ein Gewinn für Unternehmen und ihre Beschäftigten. “, so der sächsische DGB-Chef.

Hintergrund

Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden. Wahlberechtigt sind nicht nur die Vollzeitbeschäftigten, sondern auch volljährige Auszubildende, Praktikanten sowie befristet oder teilzeitig Beschäftigte und Aushilfen. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern, bei Problemen hilft die zuständige Gewerkschaft. Die Betriebsratswahlen enden im Mai 2018. Sie finden alle vier Jahr statt.

Weitere Informationen gibt es unter www.dgb.de/betriebsrat und bei der für die jeweilige Branche zuständigen Gewerkschaft.


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Anna Bernstorf
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