Mit Blick auf die laufenden Debatten zum Härtefallfonds, forderte die sächsische Vize-Chefin des DGB, Daniela Kolbe, die Staatsregierung heute auf, dem Härtefallfonds beizutreten.
„Die Zeit wird knapp und es ist höchste Zeit zum Handeln. Bereits am 11. November letzten Jahres haben wir die Staatsregierung aufgefordert, umgehend die notwendigen Mittel im Doppelhaushalt 2023/2024 zusätzlich einzuplanen und den Beitritt zur einzurichtenden Stiftung vorzubereiten. Passiert ist nichts.“
Nun sei die Debatte erneut aufgeflammt, weil es nur noch bis Ende März möglich sei, dem Härtefallfonds u.a. für die Abmilderung von Härten infolge von Ost-West-Rentenüberleitungen beizutreten.
„Der Prozess hat schon viel zu lange gedauert und die CDU muss umgehend ihre Blockadehaltung beenden, um den Betroffenen wenigstens ein kleines Plus zugutekommen zu lassen. Ohne die Beteiligung des Freistaates kann nur die Hälfte des möglichen Betrages ausgezahlt werden. Das wäre ein Armutszeugnis und deshalb fordern wir die Sächsische Staatsregierung auf, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen und der Stiftung beizutreten“, so Kolbe.
Auch wenn der gefundene Kompromiss zum Härtefallfonds nicht vollständig die umfassenderen Forderungen der Gewerkschaften und Betroffenen abdecke, müsse Sachsen nun zumindest mit dieser Minimallösung „seinen Beitrag für ein kleines Stück mehr Gerechtigkeit leisten“.
Kolbe kritisierte, dass mit dem gefundenen Kompromiss nur ein kleiner Teil profitieren werde und forderte nochmalig, dass die Ansprüche betroffener Berufsgruppen nicht an das Kriterium der Hilfebedürftigkeit geknüpft werden sollten, da es sich um die Überleitung von Ansprüchen aus der DDR handele, die unabhängig von der Hilfsbedürftigkeit seien.
Bei der Rentenüberleitung 1992 (RÜG) seien verschiedene in der DDR vorhandene Zusatzversorgungssysteme für bestimmte Berufs- und Personengruppen nicht oder nicht vollständig anerkannt worden.