Zur heutigen Anhörung des Dienstrechtsänderungsgesetz – 4. DRÄndG im Sächsischen Landtag sagte der Vorsitzende des DGB Sachsen, der als Experte anwesend war:
„Der Freistaat Sachsen hat aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Hausaufgaben aufgegeben bekommen. Der jetzt vom Sächsischen Finanzminister vorgelegte Gesetzesentwurf kommt nicht nur mit reichlich Verspätung, sondern weist deutliche Mängel auf. Es handelt sich lediglich um eine Minimallösung, mit dem der verfassungswidrige Zustand schnell wieder eintreten kann. Schlimmer noch, bereits bei Gesetzesbeschluss wird das Gesetz nicht den Ansprüchen der Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechen und es drohen zahlreiche Klagen.“
Das Ziel der Gewerkschaften sei es, die Alimentation für die nächsten Jahre auf rechtlich sichere Füße zu stellen. „Wir fordern eine umfassende Besoldungsreform, um eine Besoldungstabelle zu entwickeln, die zukunftsfähig ist, den notwendigen Abstand gewährleistet und Unwuchten im System beseitigt. Das ist nicht nur eine Frage der Wertschätzung und des Respekts den Beamtinnen und Beamten gegenüber, sondern müsste mit Blick auf eine moderne Verwaltung und den Fachkräftebedarf eine Selbstverständlichkeit sein“, so Schlimbach.
Ein wesentlicher Punkt sei auch die Herstellung einer echten Wahlfreiheit von Beamtinnen und Beamten zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. „Wir fordern die Einführung der pauschalen Beihilfe, um die Ungerechtigkeit zu beseitigen, dass Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich versichert sein wollen, den vollen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen. Das Beihilferecht ist bislang nicht versicherungsneutral ausgestaltet und das muss sich ändern“, so Schlimbach.
Der Freistaat Sachsen dürfe nicht weiter auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten „rumfeilschen“. „Ein modernes Besoldungsrecht wäre ein echter Standortvorteil für Sachsen und eine wichtige Antwort auf die drängenden Probleme bei der Fachkräfteentwicklung des Freistaates Sachsen. Wer junge Lehrerinnen und Lehrer mit Zusatzkosten bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestraft, wer die Übertragung von Tarifergebnissen vertrödelt und wer nicht bereit ist, in die Zukunft zu schauen, hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden“, sagte Schlimbach.
Hintergrund:
Im Sommer 2020 wurden zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts bekannt, die Änderungen an der Besoldung in Sachsen notwendig machten. Grundsätzliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in Besoldungsfragen haben i.d.R. auch über den Einzelfall hinaus Auswirkungen auf die Besoldungsgesetzgebung in allen Bundesländern. Das ist auch bei den Entscheidungen, die am 4. Mai 2020 getroffen wurden (2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17, 2 BvL 7/17), der Fall. Nach mehreren zähen Verhandlungsrunden zwischen Gewerkschaften und dem Finanzministerium wurden die Gespräche im Frühjahr 2022 abgebrochen.
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