Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 13 - 31.01.2023

Arbeitsschutz ist Pflicht und kein „nice to have“

Zur Abschaffung der Isolationspflicht in Sachsen und dem Auslaufen der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe, heute in Dresden:

„Der Arbeitsschutz in den Betrieben gewinnt damit noch mehr an Bedeutung. Arbeitsschutz ist Pflicht des Arbeitgebers und kein »nice to have«. Auch ohne Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber systematische Gefährdungsbeurteilungen vornehmen. Dies bedeutet in der endemischen Phase auch, die Infektionsrisiken zu analysieren und die Gefährdungen mit spezifischen Maßnahmen abzustellen. Dabei sind für Beschäftigte, die Schulter an Schulter in der Produktion arbeiten oder viel Kundenkontakt haben, andere Schutzmaßnahmen notwendig als für Beschäftigte, die in Einzelbüros ohne Kundenkontakt tätig sind.“

Gelegentlich sei jetzt zu hören, dass mit dem Auslaufen der Regelungen auf Bundes- und Landesebene jeder Arbeitgeber entscheiden könne, ob noch Schutzmaßnahmen angewendet würden oder nicht. Diese Aussage sei laut Kolbe „fahrlässig“. Die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz bestünden selbstverständlich weiter.

Weiter kritisierte Kolbe die Empfehlung der Sächsischen Staatsregierung, dass sich Infizierte unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren sollten. „Die Beschäftigten benötigen keine Empfehlungen, sondern Rechtssicherheit. Wir fordern, dass sich auch symptomfreie Infizierte isolieren können, ohne auf Lohnfortzahlungen zu verzichten“, so Kolbe.

Der DGB Sachsen rufe die Arbeitgeber auf, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben und Dienststellen ernst zu nehmen und zu stärken. „Gefährdungsbeurteilungen müssen jetzt in allen Betrieben zur Normalität werden, um die Beschäftigten mit Maßnahmen wie Homeoffice, Abstand halten oder auch Entzerrung von Kantinenzeiten besser zu schützen. Dafür werden sich auch die Betriebs- und Personalräte im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte einsetzen“, so Kolbe.

Die Gefährdungen im Betrieb dürften jetzt auch nicht klein geredet werden. Trotz Arbeitsschutzbestimmungen seien während der Pandemie bis zum 31.12.2022 nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 71.749 Arbeitsunfälle und 476.948 Berufskrankheiten im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

„Jede einzelne Infektion im Betrieb ist eine zu viel und muss verhindert werden. Es gilt, die Beschäftigten zu schützen. Das ist auch im Interesse der Arbeitgeber. Und für alle muss klar sein: wer krank ist, bleibt Zuhause“, so Kolbe.

Die Daten der DGUV finden Sie hier: dguv_zahlen_covid.pdf


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