Zum heutigen Equal Pay Day hat der DGB Sachsen gefordert, mit konkreten Maßnahmen für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern zu sorgen.
„Die zur Verfügung stehenden Instrumente müssen mit mehr Tempo und Ehrgeiz genutzt werden, um Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in Sachsen herzustellen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.
Eine Absage erteilte Kolbe denjenigen, die wider besseren Wissens den Freistaat Sachsen als Vorbild für Entgeltgleichheit verkaufen wollten. „Immer wieder wird damit argumentiert, dass der Abstand zwischen Frauen und Männern deutlich geringer sei als im Westen. Das ist zwar richtig, aber ein Grund zum Jubeln ist das ganz und gar nicht. Wenn die geringere Lücke zwischen Frauen und Männern bei den Entgelten allein aus den miesen Löhnen der Männer in Sachsen resultiert, kann das keine Vorbildfunktion haben“, sagte Kolbe.
Die gestern vorgelegten Daten des IAB zum Gender Pay Gap machten dieses Problem erneut deutlich. Die durchschnittlichen Tagesentgelte von Frauen in Sachsen liegen um fast 16 Euro unter denen in Westdeutschland. Bei den Männern sei dieser Abstand jedoch mit fast 34 Euro mehr als doppelt so hoch.
„Schönreden hilft uns nicht weiter und darf den dringenden Handlungsbedarf nicht überdecken. Bei gleichen Berufen, Qualifikationen und Erwerbsbiografien verdienen Frauen nämlich in Sachsen sogar 11,4 Prozent weniger als Männer. Diese direkte Diskriminierung muss jetzt mit Tempo und konkreten Maßnahmen beendet werden. Wesentliche Punkte sind die Stärkung der Tarifbindung und Mitbestimmung, die Reform des Entgelttransparenzgesetzes, die stärkere Förderung von Frauen und eine gerechte Aufteilung der Sorgearbeit“, so Kolbe.
In einem heute gemeinsam mit dem SMJusDEG durchgeführten Workshop zum Equal Pay Day in Sachsen seien sich die Expertinnen einig gewesen, dass bestehende betriebliche und gesetzliche Instrumente genutzt werden müssten, um für Entgeltgleichheit in Sachsen zu sorgen.
„Die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes machen Mut und zeigen, dass es sich lohnt zu klagen, wenn man Diskriminierung bemerkt. Wichtig ist, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Außerdem können Personal- und Betriebsräte eines der vielen Tools einsetzen, um zu überprüfen, ob in ihrem Betrieb gerecht bezahlt wird. Etwa den Entgelttransparenzcheck“, so Kolbe.
Es seien aber auch gesetzliche Änderungen notwendig. „Die Ankündigung von Hubertus Heil, das Entgelttransparenzgesetz nachzuschärfen, ist ein gutes Signal. Der bisherige Schwellenwert von 200 Beschäftigten bei der Auskunftspflicht ist angesichts der Unternehmensstrukturen in Sachsen viel zu hoch und zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit ist ein Verbandsklagerecht erforderlich. Auf diese Punkte werden wir besonders achten“, so Kolbe.
Der Freistaat Sachsen müsse mehr tun, um die Tarifbindung und Mitbestimmung zu fördern. In der Praxis seien Tarifverträge und Betriebs- und Personalräte für mehr Entgeltgleichheit in den Betrieben und Verwaltungen entscheidend.
„Tarifverträge sorgen für gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit und Betriebs- und Personalräte sorgen dafür, dass die Eingruppierung fair erfolgt. Der Ausbau der Mitbestimmung und die Erhöhung der Tarifbindung sind also auch ein wesentlicher Beitrag zur Entgeltgleichheit in Sachsen und müssen gestärkt werden. Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Geldern und in der Wirtschaftsförderung ist dabei ein Hebel, der in Sachsen genutzt werden muss“, so Kolbe.
Informationen zum Gender Pay Gap in Sachsen finden Sie in unserer heute veröffentlichten Kurzinformation #aktuell „Gleichstellung: Lohnlücke endlich schließen“ hier: https://sachsen.dgb.de/-/T45
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