Die Beamtinnen und Beamten in Sachsen erhalten in diesen Tagen ihre Bezügemitteilung und damit die offizielle Mitteilung, dass das Weihnachtsgeld für 2011 gestrichen ist.
Der DGB Sachsen ruft unter dem Motto „Da fehlt was“ alle Beamtinnen und Beamten auf, bei ihrer jeweiligen Besoldungsstelle Widerspruch gegen die Streichung einzulegen. „Nach unserer Meinung ist die Streichung des Weihnachtsgeldes rechts- und verfassungswidrig. Mit den Widersprüchen wollen wir erreichen, dass eine gerichtliche Klärung herbeigeführt wird.“ sagte der stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Markus Schlimbach.
Die betroffenen Beamtinnen und Beamten haben mit Zugang der Bezügemitteilung 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Im Falle eines gerichtlichen Erfolges gegen den Freistaat bekommen alle Beamtinnen und Beamten, die Widerspruch eingelegt haben, rückwirkend das Weihnachtsgeld ausgezahlt. „Der Widerspruch ist das gute Recht eines Jeden, sich zu wehren.“ sagte Schlimbach.
Widerspruch und Begründung sind im Internet zu finden und können heruntergeladen werden. Für Rückfragen steht der DGB unter Tel. 0351 / 8633 110 zur Verfügung.