Die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe, begrüßte heute in Dresden das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in dem Fall einer Beschäftigten aus Dresden.
„Mit dem Urteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Position der Frauen bei der Entgeltgleichheit. Das ist ein großer Erfolg. Nun müssen aber auch die Fehler im System angegangen werden. Das Entgelttransparenzgesetz muss zügig reformiert werden, damit der Benachteiligung von Frauen ein Riegel vorgeschoben wird“, sagte Kolbe.
Die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern sei in Sachsen nach wie vor deutlich. „Bei gleichen individuellen Merkmalen, verdienen Frauen noch immer fast 12 Prozent weniger als Männer in Sachsen. Diese Lohnlücke muss schleunigst geschlossen werden“, so Kolbe.
Welche konkreten Instrumente dabei helfen, die Entgeltgleichheit in den Betrieben und Verwaltungen herzustellen und was die Beschäftigten tun können, ist Gegenstand eines Online-Workshops, den der DGB Sachsen am 7. März 2023 gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung durchführen wird.
„Frauen haben das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Unser Ziel ist es, die Beschäftigten und die Betriebs- und Personalräte fit zu machen, alle zur Verfügung stehenden Hebel für mehr Entgeltgleichheit zu nutzen und damit die Benachteiligung von Frauen in Sachsen zu beenden“, sagte Kolbe.
Weitere Informationen zum Workshop finden Sie hier: https://sachsen.dgb.de/-/T3L