Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 10 - 27.01.2023

Anspruch auf Wohngeld nicht verfallen lassen – jetzt Anspruch prüfen und Antrag stellen

Seit dem 1. Januar 2023 haben deutlich mehr Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Wohngeld. Der DGB Sachsen warnt, dass Ansprüche verfallen, wenn Fristen nicht eingehalten werden.

„Damit der Anspruch auf Wohngeld für den Januar 2023 nicht verfällt, muss der Antrag bis zum 31. Januar 2023 bei der Wohngeldstelle eingegangen sein. Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen, die ihre Ansprüche noch nicht geprüft und noch keinen Antrag gestellt haben, sollten das jetzt schleunigst nachholen. Ansonsten verfallen ihre Ansprüche für diesen Monat“, sagte der Vorsitzende des DGB Sachsen, Markus Schlimbach.

Der DGB gehe bundesweit davon aus, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen steigt. Bei einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte in Sachsen hieße dies eine Steigerung von 42.635 Haushalten auf fast 128.000 Haushalte, bei einer Vervierfachung einen Anstieg auf etwa 170.000 Haushalte.

„Auch wenn sich aufgrund der Vielzahl der Anträge die Bearbeitungszeit verlängern wird, ist die Frist der Antragstellung wichtig. Wenn der Wohngeldantrag im Januar eingereicht wurde, wird es bei einer Bewilligung in den kommenden Monaten rückwirkend ab Januar gezahlt“, so Schlimbach.

Der DGB hat ein FAQ zum neuen Wohngeld und einen Wohngeldrechner veröffentlicht, mit dem der Anspruch auf Wohngeld vorab geprüft werden kann.

FAQ und Wohngeldrechner des DGB: Wohngeld und mehr: Diese Entlastungen brauchen Mieter*innen | DGB

 

Datenhinweis: Das Statistische Landesamt Sachsen weist mit Stand 31.12.2021 für Sachsen 42.635 Wohngeldhaushalte insgesamt aus. https://www.statistik.sachsen.de/html/wohngeld.html


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