Der jetzt vom Sächsischen Finanzminister vorgelegte Gesetzesentwurf kommt nicht nur mit reichlich Verspätung, sondern weist deutliche Mängel auf. Es handelt sich lediglich um eine Minimallösung, mit dem der verfassungswidrige Zustand schnell wieder eintreten kann. Schlimmer noch, bereits bei Gesetzesbeschluss wird das Gesetz nicht den Ansprüchen der Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechen und es drohen zahlreiche Klagen.
Schönreden hilft nicht weiter und darf den dringenden Handlungsbedarf nicht überdecken. Bei gleichen Berufen, Qualifikationen und Erwerbsbiografien verdienen Frauen in Sachsen 11,4 Prozent weniger als Männer. Diese direkte Diskriminierung muss jetzt mit Tempo und konkreten Maßnahmen beendet werden. Wesentliche Punkte sind die Stärkung der Tarifbindung und Mitbestimmung, die Reform des Entgelttransparenzgesetzes, die stärkere Förderung von Frauen und eine gerechte Aufteilung der Sorgearbeit.
Zum Internationalen Frauentag am 8. März führt der DGB in ganz Sachsen zahlreiche Veranstaltungen und Straßenaktionen durch. Im Mittelpunkt stehen die Warnstreiks im Öffentlichen Dienst und die Kampagne „Ein Frauentag für alle – 8. März als Feiertag“. Wir tragen die Forderungen der Frauen für mehr Gleichstellung, bessere Arbeitsbedingungen, gute Löhne und Renten, die Herstellung der Entgeltgleichheit und eine faire Aufteilung der Sorgearbeit auf die Straße tragen.
Die Unternehmen müssen jetzt aktiv werden um die Zukunftsherausforderungen im Zuge der Transformation, des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung bewältigen zu können. Dazu gehört eine vorausschauende Personalpolitik die sowohl die Weiterbildung der Beschäftigten als auch die betriebliche Ausbildung und die Neueinstellung von Beschäftigten im Blick hat.
Die Unternehmen in Sachsen müssen jetzt handeln, um für Fachkräfte aus dem In- und Ausland attraktiver zu werden und die bestehenden Potentiale besser zu nutzen. Wichtige Punkte sind dabei die Verbesserung der unbefristeten Übernahme von Auszubildenen, die Verringerung der ungewollten Teilzeit von Frauen und die Stärkung der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.
Mit dem Urteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Position der Frauen bei der Entgeltgleichheit. Das ist ein großer Erfolg. Nun müssen aber auch die Fehler im System angegangen werden. Das Entgelttransparenzgesetz muss zügig reformiert werden, damit der Benachteiligung von Frauen ein Riegel vorgeschoben wird. Konkrete Hebel zur Herstellung von Entgeltgleichheit diskutieren wir in einem Online-Workshop am 7.3.2023.
Der DGB Sachsen hat heute den Sächsischen Mitbestimmungspreis 2023 ausgeschrieben. Bis zum 30. Juni können sich Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) und Schwerbehindertenvertretungen in Sachsen um den Preis bewerben. Mitbestimmung ist Demokratie im Betrieb und die Mitbestimmungsgremien leisten einen wichtigen Beitrag für besser Arbeitsbedingungen in Sachsen.
Der Sächsische Landtag hat heute entschieden! Wir Gewerkschaften haben in den letzten Monaten immer wieder auf die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Sachsen gedrängt. Mit der heutigen Entscheidung wird der Weg frei gemacht und mehr Gerechtigkeit hergestellt. Angesichts der Preissteigerungen sollte die Auszahlung nun schnell erfolgen.
Auch ohne Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber systematische Gefährdungsbeurteilungen vornehmen. Dies bedeutet in der endemischen Phase auch, die Infektionsrisiken zu analysieren und die Gefährdungen mit spezifischen Maßnahmen abzustellen. Wir rufen die Arbeitgeber auf, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben und Dienststellen ernst zu nehmen und zu stärken.