Deutscher Gewerkschaftsbund

22.05.2018
Einsendeschluss: 20.07.2018

3. Sächsischer Mitbestimmungspreis - jetzt bewerben

Informationen für Bewerber*innen

Titelseite Mitbestimmungspreis

Coloures-Pic | Fotolia | DGB Sachsen

Betriebliche Mitbestimmung ist eine wesentliche Säule des Erfolges von Unternehmen. Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sowie Schwerbehindertenvertretungen setzen sich für Demokratie und Beteiligung in Unternehmen und Verwaltungen ein.

Auch in Sachsen spüren immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass ein Betriebsrat für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen unerlässlich ist. Betriebsräte sind innovativ und sichern Arbeitsplätze, vertreten die Interessen der Beschäftigten, sorgen für die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche sowie für die Chancengleichheit von Mann und Frau. Ihre Arbeit ist für die Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unverzichtbar.

Der Sächsische Mitbestimmungspreis soll dazu beitragen, das Engagement von Betriebs- und Personalräten stärker bekannt zu machen und für die Gründung und Stärkung von betrieblichen Interessenvertretungen zu werben.

Mit dem Sächsischen Mitbestimmungspreis werden bis zu drei Preisträger ausgezeichnet. Es winken Preise von insgesamt 2.000 Euro. Die Preise werden auf einer öffentlichen Festveranstaltung am 3. September 2018 in Bautzen vergeben.

Mit dem Mitbestimmungspreis will der DGB Sachsen Betriebs- und Personalräte auszeichnen, die sich bei der Verwirklichung von Guter Arbeit, bei der Bewältigung von Krisen bewähren und sich um die Erhaltung und Schaffung von vollwertigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen kümmern. Ausgezeichnet werden soll auch, wenn Betriebsräte unter erschwerten Bedingungen gegründet wurden bzw. arbeiten.

 

Ein Bericht sowie Fotos von der letzten Preisverleihung 2016 in Zwickau sind hier zu finden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Als Betriebsrat/Personalrat oder Gliederung einer Gewerkschaft sind Sie herzlich eingeladen, sich beim Sächsischen Mitbestimmungspreis zu bewerben. Voraussetzung ist, dass in dem Unternehmen in Sachsen die betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetzes ausgestaltet ist. Der Bewerbung ist eine Stellungnahme der jeweiligen Gewerkschaft beizufügen.

Insbesondere können sich BR/PR-Gremien bewerben, die sich konsequent für die Interessen der Beschäftigten einsetzen, z. B. durch:

– Gute Arbeit,
– die Einbeziehung von Zeit-/Leiharbeit in die betriebliche Mitbestimmung,
– Chancengleichheit von Frauen und Männern und Projekte zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf,
– vorausschauende Personalplanung, die Herstellung alternsgerechter Arbeitsbedingungen und Aktivitäten gegen Fachkräftemangel,
– Durchsetzung tariflicher Standards im Betrieb.

Ausdrücklich ermuntern möchten wir die Bewerbung von Betriebsräten, die in bisher mitbestimmungsfreien Betrieben und Einrichtungen erstmalig eine Wahl durchgeführt haben. Wir freuen uns auch über gemeinsame Bewerbungen von Betriebsrat/Personalrat und Geschäftsleitung.

Vorschlagsberechtigt sind auch:
– betriebliche Vertrauensleute der Gewerkschaften,
– Jugend- und Auszubildendenvertretungen,
– Schwerbehindertenvertretungen,
– Gewerkschaften.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungsunterlagen

Hier steht der Bewerbungsbogen zum Download bereit:

 

 

Gedruckte Exemplare sind bei allen DGB-Regionsgeschäftsstellen in Sachsen erhältlich.
Bewerbungsschluss: 20. Juli 2018


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