Deutscher Gewerkschaftsbund

21.12.2022

Die Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Sachsen kommt!

Der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach sagte zur bekannt gewordenen Entscheidung der sächsischen Koalitionsfraktion:

„Wir Gewerkschaften haben in den letzten Wochen immer wieder auf die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Sachsen gedrängt. Mit der Entscheidung der sächsischen Koalitionsfraktionen wird der Weg frei gemacht und mehr Gerechtigkeit hergestellt. Ohne diese Entscheidung wären die ehemaligen Beamtinnen und Beamten in Sachsen leer ausgegangen. Das konnte auf den letzten Metern noch abgewendet werden. Angesichts der Preissteigerungen sollte die Auszahlung nun schnell erfolgen. Den heute zur Konsultation vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen werden wir in der gebotenen Eile prüfen.“

Hintergrund:

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro war Teil des Entlastungspakets III der Bundesregierung. Während Rentnerinnen und Rentner sowie ehemalige Beamtinnen und Beamte des Bundes in die Zuständigkeit des Bundes fielen, sind für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Länder die Bundesländer zuständig. Fast alle Bundesländer hatten bereits eine Regelung oder zumindest eine Absichtserklärung verkündet, die Pauschale auszuzahlen.

Die Gewerkschaften hatten mehrfach kritisierten, dass Sachsen das einzige Bundesland sei, in dem keine Klarheit darüber bestehe, ob und wie die Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gezahlt werde.


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