Die Beamtinnen und Beamten in Sachsen haben in den letzten Tagen Post von der Bezügestelle erhalten. Hintergrund ist, dass wegen der Berechnung der Umsetzung des 4. Dienstrechtsänderungsgesetzes zur amtsangemessenen Alimentation der Status der Beamtinnen und Beamten festgestellt werden muss: Verheiratet oder nicht, wie viele Kinder im veranlagten Zeitraum. Eigentlich ein normaler Vorgang.
Dabei stellte sich jetzt heraus, dass alle Widersprüche, die seit 2011 gestellt wurden, vom Finanzministerium als nicht mehr existent bezeichnet werden. 2011 hatten wir als Gewerkschaften mit einer großen Kampagne über 20.000 Widersprüche gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes gesammelt und das ausdrücklich mit der fehlenden Amtsangemessenheit der Alimentation begründet.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dann klar, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes nicht rechtmäßig war. Der Freistaat musste handeln.
Mit den Gewerkschaften wurde daraufhin die Einbeziehung des Weihnachtsgeldes in die monatliche Besoldung verhandelt und beschlossen. Das war 2016.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat nach erfolgter Gesetzgebung des Sächsischen Landtages uns dann 2017 gebeten, die Widersprüche als erledigt zu betrachten, damit nicht jedem Widerspruchsführer ein Bescheid zugestellt wer-den muss. Im Sinne der Effektivität haben wir damals zugestimmt.
Nicht gerechnet hatten wir mit dem Foulspiel des Finanzministeriums, das heute nur Widersprüche seit 2019 anerkennt. Dies werden wir nun juristisch prüfen! Einfach alle Widersprüche als nicht existent zu behandeln - das werden wir nicht einfach so hinnehmen.
Oder, wie es im Fußball heißt, wir werden den Videoassistenten (VAR) befragen. Wir halten euch über das Ergebnis auf dem Laufenden.