Deutscher Gewerkschaftsbund

18.03.2019
Öffentlicher Dienst / Beamte

Gespräche mit dem Finanzminister zur Beamtenbesoldung konstruktiv gestartet

Am 11. März 2019 fand das erste Gespräch mit dem Finanzminister Dr. Matthias Haß statt, um die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger zu regeln. Teilnehmer waren neben dem Staatsminister der Sächsische Beamtenbund und Tarifunion, der Sächsische Richterverein und für die DGB-Gewerkschaften der Vorsitzende, Kollege Markus Schlimbach, der Landesvorsitzende der GdP, Kollege Hagen Husgen und für die Gewerkschaft ver.di der Kollege Wolfgang Rausch.

Der Finanzminister verwies auf die lineare Erhöhung um 3,01 % (2019), 3,12 % (2020) und 1,29 % (2021) und auf die Schwierigkeit, die übrigen Ergebnisse (Sonderleistungen an Beschäftigte in IT, Bibliotheken, Pflege etc. sowie Mindesterhöhungsbetrag von 100 €, 90 € und 50 €) auf die Beamten wegen der Besonderheiten des Beamtenrechts zu übertragen. Ihm ist an zügigen Beratungen gelegen. Auch wir haben betont, dass uns an einem zügigen Abschluss gelegen sei und wir eine gemeinsame Vereinbarung zwischen SMF, DGB, SBB und Richterverein erreichen wollen.

Im Verlaufe des Gesprächs wurde deutlich, dass das Finanzministerium (SMF) anstrebt, die lineare Erhöhung bei 3,01 % (für 2019), 3,12 % (für 2020) und 1,29 % (für 2021) festzuschreiben. Finanzminister Haß fragte nach unseren Vorstellungen zur Übernahme des Tarifergebnisses hinsichtlich der o.g. Mindesttabellenerhöhung sowie der abweichenden Erhöhung für die Beschäftigten in der Vergütungsstufe 1 (4,5 %, 4,3 % und 1,8 % für Vergütungsgruppen E 1 bis E 15). Trotz unterschiedlicher Ansätze war man sich nach kurzer Diskussion einig, dass die Festlegung einer Mindesttabellenerhöhung (etwa in der Stufe 1 der Besoldungsgruppen A 2 bis A7 / oder gar in den Besoldungsgruppen A2 bis A 16) mit der Rechtsprechung des BVerfG zum Abstandsgebot nicht zu vereinbaren wäre.

Das SMF zeigte Interesse an einer differenzierten Übertragung der abweichenden Erhöhung für die Beschäftigten in der Vergütungsstufe 1 (4,5 %, 4,3 % und 1,8 % für VgGr E 1 bis E 15). Auch hier ist das Abstandsgebot zu beachten und steht einer Tabellenerhöhung bei den Beamten allein in der Stufe 1 prinzipiell entgegen.

Dem Vorschlag nach einem kompensatorischen Ausgleich durch Einmalzahlungen wurde entgegnet, dass nach der Rechtsprechung Einmalzahlungen den jährlichen Betrag von 100,- € (ggf. 240,- € für den Drei-Jahres-Zeitraum) nicht überschreiten dürften. In den weiteren Verhandlungen muss nun geprüft werden, wie eine rechtlich zulässige Möglichkeit zu finden ist, die den (politischen) Gedanken des Tarifabschlusses aufgreift, die unteren Lohngruppen bevorzugt zu bedenken. Wir sind so verblieben, dass das SMF rechtzeitig vor dem nächsten Termin Berechnungen zu verschiedenen Varianten vorlegt.

Auf unsere Nachfrage wurde uns vom Finanzminister bestätigt, dass das Besoldungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode – also bis zum Sommer – beschlossen werden soll und die Anwärtergrundbeträge um je 50,- €/Jahr erhöht werden sollen. Das steht schon fest – darüber muss also nicht mehr verhandelt werden.

Wie geht es weiter? Der nächste Verhandlungstermin ist der 25.03.2019. Es ist vorgesehen, bei diesem Termin möglichst zu einer Vereinbarung zu kommen.

Fazit: Die geführten Gespräche bilden eine gute Grundlage, damit die zukünftigen Konsultationen und Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Finanzministerium in einem besser geregelten Rahmen stattfinden. Wir bleiben am Ball! Der Grundsatz „Verhandeln statt Verordnen“ muss festgeschrieben werden.

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Das Flugblatt steht hier zum Download bereit:

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Knapp 12 000 Beschäftigte machten bei Warnstreiks in Leipzig, Chemnitz und Dresden Mitte Februar Druck auf die Arbeitgeber. Jetzt müssen die Mitglieder über die Annahme des erzielten Tarifergebnisses entscheiden.

Am dritten Streiktag in Sachsen folgten schätzungsweise 5000 Menschen dem Ruf der Gewerkschaften nach Dresden, um den Druck auf die Arbeitgeber weiter zu erhöhen. Die Verhandlungen kommen nicht voran. Der sächsische Finanzminister, Dr. Haß, sitzt mit am Verhandlungstisch. Darum fand die Kundgebung auch direkt vor seinem Ministerium statt. Unsere Hauptforderung: 6% Lohnerhöhung; mind. 200 Euro. #Weilwireswertsind #Wirsindmehrwert #troed #troed19


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