Deutscher Gewerkschaftsbund

31.08.2012

Streikaufruf GEW Sachsen

7. September 2012 11.00 Uhr Sächsischer Landtag

Die GEW Sachsen ruft alle im sächsischen Landesdienst beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrer/innen im Vorbereitungsdienst für den 7. September 2012 zu einem eintägigen Warnstreik auf.

Die Landesregierung hat wiederholt die Aufnahme von Tarifverhandlungen zu einem Demografie-Tarifvertrag und zur Altersteilzeit verweigert. Der dem Landtag zugeleitete Entwurf des Doppelhaushaltes 2013/2014 zeigt darüber hinaus, dass keinerlei Vorsorge für den notwendigen Generationswechsel an den Schulen getroffen werden soll.

Weitere Informationen und Hintergründe

Warnstreik

GEW Sachsen


Nach oben

Themenverwandte Beiträge

Artikel
Finanzministerium vertrödelt Übertragung des Tarifergebnisses TV-L: Beamtenbesoldung steigt in Sachsen ab 1.12.2022 um 2,8 % – theoretisch
Dass der Landtag die Tarifangleichung beschließen wird, ist reine Formsache. Dass die Besoldungserhöhung auch tatsächlich am 1.12.2022 auf den Konten der Beamtinnen und Beamten landet, kann hingegen ausgeschlossen werden. So jedenfalls muss man die Informationen aus dem Finanzministerium (SMF) interpretieren, die im Rahmen einer Anhörung Anfang Oktober dort getätigt wurden. weiterlesen …
Pressemeldung
DGB Sachsen ruft alle Beamtinnen und Beamte in Sachsen zum Widerspruch gegen ihre Besoldung auf
Sachsen hat nach wie vor kein neues Besoldungsgesetz, das den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wer bis Jahresende keinen Widerspruch einlegt, hat nach dem aktuellen Gesetzentwurf auch keinen Anspruch auf Nachzahlungen. Zur Rechtswahrung empfehlen wir daher allen Beamtinnen und Beamten, sowohl im kommunalen wie im Landesdienst, Widerspruch gegen ihre nicht verfassungskonforme Besoldung einzulegen. Zur Pressemeldung
Artikel
Widerspruch bis zum Jahresende einlegen – Ansprüche zur amtsangemessenen Alimentation sichern
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 festgestellt, dass der Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppen nicht ausreichend groß gewesen ist zum Niveau der Grundsicherung. Dieser Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot hat Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge. Auch in Sachsen. Daher empfiehlt der DGB allen Beamt:innen, noch bis Jahresende Widerspruch einzulegen. weiterlesen …