Der Öffentliche Dienst in Sachsen ist mehr als nur „Verwaltung“. Er umfasst Behörden und Ämter auf Bundes, Landes-, Landkreis-, bzw. kommunaler Ebene ebenso wie Schulen, Kitas und Krankenhäuser (in öffentlicher Trägerschaft), die Wasserversorgung; die Polizei und Justiz, die Hochschulen, die Jobcenter und Finanzämter; außerdem Anstalten, Stiftungen, und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
In den Jahren 2015/2016 tagte die »Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung« (Personalkommission) in Sachsen. Das Abschlussergebnis: bis 2030 wird ca. die Hälfte der jetzigen Landesbeschäftigten in den Ruhestand gehen. Innerhalb von 12 Jahren muss der Freistaat diese Fachleute mit qualifiziertem Personal ersetzen. Dabei muss der Generationenwechsel gestaltet und der Wissenstransfer gemanagt werden.
- Oberstes Ziel muss es sein, staatliche Dienstleistungen in einer hohen Qualität für die Bevölkerung anzubieten und vorzuhalten – egal ob in urbanen Zentren oder in ländlichen Räumen, egal ob für Unternehmen, Vereine oder Einzelpersonen. Dazu müssen ausreichend gut qualifizierte und motivierte Beschäftigte ihren Dienst tun.
- Die Ergebnisse der Personalkommission sind konsequent und zielstrebig umzusetzen (und danach ist die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen). Wir brauchen in Sachsen eine langfristige und nachhaltige Personalplanung sowie eine individuelle Personalentwicklung für die einzelnen Mitarbeiter*innen. Durch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind Aufstiegschancen aufzuzeigen. Tätigkeit und Eingruppierung müssen übereinstimmen.
- Die Ausbildungs- und Modernisierungsoffensive für den Öffentlichen Dienst im Freistaat muss vor allem umfassen:
- Beendigung des bisherigen Stellenabbaus (sog. kw-Programm); freie Stellen sofort wieder besetzen; Personalzuwächse bei Polizei, Lehrern etc. zügig auf den Weg bringen.
- Aufbau, Konsolidierung und Pflege eines an den Aufgaben orientierten Personalbestandes
- Schaffung von ausreichenden Ausbildungskapazitäten für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes (einschließlich der Kommunen) sowie unbefristete Übernahmegarantie für Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss.
- Befristete Beschäftigung auf das absolut notwendige Maß beschränken; sachgrundlose Befristungen abschaffen.
- Bewerber von außen sollen sowohl attraktive Bedingungen erhalten (Vergütung entsprechend ihrer Biographie und Qualifikation) als auch notwendige (Zusatz-)Qualifizierungen bekommen. Den ÖD durchlässig gestalten für Wechsel zwischen Privatwirtschaft und Verwaltung.
- Weiterbildung und strategische Personalentwicklung verstärken durch ein einheitliches und mittelfristiges Personalentwicklungskonzept für die Landesverwaltung.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes etablieren,
- Flexible Arbeitszeitregelungen, wie Familien- und Altersteilzeit, ermöglichen,
- Möglichkeiten schaffen, um ad-hoc-Aufgaben der öffentlichen Verwaltung leisten zu können (Personalpool etc.)
- „Demografie-Brücken“ schaffen, damit der Wissenstransfer vor allem von älteren Fachleuten an junge Beschäftigte gelingt. Aufbau eines Wissenstransfer-Managements für Fach- und Erfahrungswissen.
- Einbeziehung von Digitalisierungs-Lösungen in die Arbeitsabläufe: Möglichkeiten des E-Government nutzen als Erleichterung für Beschäftigte und Bürger. „Erreichbarkeit rund um die Uhr“ ist durch entsprechende Internetangebote zu gewährleisten. Beim Großprojekt „Digitaler Staat“ machen sich Behörden auf den Weg zu digitalen Organisationen. Neue Arbeits- und Steuerungsformen entstehen und müssen durch die Personalräte umfassend begleitet werden. Die elektronische Datenhaltung sowie die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sind die Voraussetzung, um Verwaltungsverfahren automatisieren zu können. Das bedeutet aber auch höhere Anforderungen an Führungskräfte, an die Beschäftigten, an die IT-Sicherheit sowie an den Datenschutz.
- Für alle Regelungen, die die Beamtinnen und Beamten betreffen, muss gelten: „verhandeln und vereinbaren ist besser als verordnen“. Dabei sollen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände tarifliche Lösungen gefunden werden (wo immer es geht). Dazu ist eine frühzeitige Einbeziehung unumgänglich. Die Spitzenverbände haben Initiativrecht und können Vorschläge zu beamtenrechtlichen Regelungen vorlegen.
- Der DGB setzt sich für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen ein. Außerdem sollen die Tarifverhandlungen für alle Beschäftigte (Bund, Land, Kommune) wieder zusammen geführt werden, um ein weiteres Auseinanderdriften zu verhindern.
- „Hamburger Modell“: wir wollen die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für die Beamtinnen und Beamten. Auch Beamte sollen die Möglichkeit erhalten, zwischen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung zu wählen. Hamburg will beispielsweise seinen Beamtinnen und Beamten den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung als pauschale Beihilfe zahlen. Derzeit muss der volle Beitrag selbst getragen werden. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden.
- Auch bei der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern (unter 42 Jahren) entstehen neue Ungerechtigkeiten, da im Vergleich zu den angestellten Lehrer*innen (Ü42) eine massive Nettolohnlücke entsteht (weil die Beiträge zu den Sozialversicherungen weitestgehend entfallen). Hier muss mit den Tarifparteien eine tragfähige Lösung für alle Beschäftigten erarbeitet werden.
- Hochschule für Verwaltung Meißen braucht dringend einen weiteren Standort; u.a. für Fortbildungsveranstaltungen.