Mit dem heute beschlossenen Eckpunktepapier legt der DGB Bezirk Sachsen sein Konzept zur Einführung der "Pauschalen Beihilfe" in Sachsen vor. Zusammen mit den Vertreter:innen der Einzelgewerkschaften wurden alle Punkte zusammengetragen, die bei der "Pauschalen Beihilfe" zu beachten sind, um den beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten einen Wechsel zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe zu ermöglichen. Die bestehenden Regelungen zur „Freien Heilfürsorge“ (für Polizei- und Feuerwehr-Beamt:innen im aktiven Dienst) sollen durch die neue gesetzliche Regelung nicht angegriffen werden. Mit der "Pauschalen Beihilfe" soll aber eine echte Wahlmöglichkeit zwischen der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) für die Beamtinnen und Beamten geschaffen werden.
Die pauschale Beihilfe ist die passende Lösung, um eine Lücke im Beihilferecht zu schließen: Entscheiden sich Beamt:innen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), müssen sie bisher den kompletten Beitragssatz alleine bezahlen. Diese Ungerechtigkeit und den damit verbundenen faktischen Zwang zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung hat der DGB immer kritisiert. Die Länder, die jetzt die pauschale Beihilfe eingeführt haben (Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin) bzw. lt. Koalitionsvertrag einführen werden (neben Sachsen auch Baden-Württemberg), haben die Notwendigkeit des Handelns erkannt und werden damit ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beamt:innen noch mehr gerecht.
Attraktive Alternative: Für den öffentlichen Dienst werden händeringend Nachwuchsfachkräfte gesucht und man ist dabei auch auf Quereinsteiger:innen angewiesen, die bereits einen Teil ihres Berufslebens zum Beispiel als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte absolviert haben. Für diese kann der Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine attraktive Alternative sein, ebenso für kinderreiche Beamt:innen, Beamt:innen mit einer Schwerbehinderung, in Teilzeit tätige Beamt:innen oder jene in niedrigen Besoldungsgruppen. Daneben ist für diejenigen Beamt:innen eine GKV-Mitgliedschaft attraktiv, die die Abrechnungsbürokratie im klassischen Beihilfesystem vermeiden wollen. Zudem müssen Patient:innen als GKV-Versicherte die Leistungen nicht selbst vorfinanzieren. Durch die neue gesetzliche Regelung soll die PKV weder abgeschafft noch geschwächt werden. Viele private Krankenversicherungen bieten schon heute für Beamt:innen eine Krankenvollversicherung an, die auch mit pauschaler Beihilfe kompatibel ist.
Das Eckpunktepapier steht hier zum Download bereit:
[03.02.2022]: Hier geht es zu unserer Pressemitteilung.