Deutscher Gewerkschaftsbund

13.02.2021
Wahlzeitraum bis 31. Oktober verlängert

Update: Personalratswahlen 2021 in Sachsen

Liebe Personalrät:innen,
am 13.02.2021 erfolgte die Veröffentlichung der beschlossenen neuen Regeln für die Personalvertretungswahlen (SächsPersVG und PersVWVO). Sie sind somit am 14.02.2021 in Kraft getreten. Hier geht es zur Lesefassung.

Durch die Corona-Pandemie wird unsere Geduld derzeit hart auf die Probe gestellt. Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind betroffen: Wirtschaft, Gesundheit, Bildung, soziales Zusammenleben – selbst die Ausübung der Mitbestimmung in den Verwaltungen, Betrieben und Dienststellen leidet darunter. Die Pandemie beeinträchtigt aber nicht nur die Arbeit von Personalvertretungen, sondern auch die rechtssicheren Neuwahlen und deren organisatorische Vorbereitung. Ein automatisches Übergangsmandat ist gesetzlich nicht vorgesehen. Aber ohne Wahlen keine Personalräte und ohne Personalräte keine starke Vertretung von Beschäftigtenrechten. Personalratslose Zeiten darf und soll es aber nicht geben.

Der Landtag und die Staatsregierung haben darauf adäquat reagiert und mehrere Änderungen – zeitlich befristet – am Personalvertretungsrecht und an der Wahlordnung beschlossen. Der DGB und die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte unterstützen dieses Vorgehen.

Wesentliche Inhalte

Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer regelmäßiger Personalratswahlen im Jahr 2021 und ihrer Vorbereitung sind folgende Änderungen des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) vorgesehen:

  • Zur Vermeidung personalratsloser Zeiten sowie zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens erhalten alle amtierenden Personalvertretungen bis zur Konstituierung des gewählten Personalrats ein längstens bis zum 31. Oktober 2021 befristetes Übergangsmandat, wenn mit dem Ablauf ihrer regelmäßigen Amtszeit ein neuer Personalrat noch nicht gewählt wurde. Sie führen bis zu diesem Termin die Geschäfte der Dienststelle weiter.
  • Der Wahlzeitraum wird über den 31. Mai 2021 hinaus, längstens bis zum 31. Oktober 2021 verlängert, um der pandemiebedingten Verzögerung bzw. Unterbrechung des Wahlverfahrens Rechnung zu tragen.
  • Die Wahlvorstände erhalten eine klare Rechtsgrundlage für eine pandemiebedingte Unterbrechung des Wahlverfahrens.
  • Zur Sicherung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen werden Beschlüsse im Umlaufverfahren sowie Personalratssitzungen mittels Videokonferenz zugelassen.

Die Wahlordnung (PersVWVO) wurde dahingehend mit einem § 19a ergänzt, dass der Wahlvorstand z.B. generell die Briefwahl anordnen kann. Hier geht es zur Lesefassung.

Der Sächsische Landtag hat am 03.02.2021 den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD „Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie“, Drucksache 7/5156, einstimmig beschlossen. Am Ende der Debatte zu diesem TOP wurde gemäß §49 (2) der GO des Landtages die Dringlichkeit der Ausfertigung und Verkündung beschlossen. Hier noch der Link zum Video-Protokoll dieses TOP mit allen Redner:innen.

 >>> alle Angaben ohne Gewähr <<<

Der Abgeordnete Albrecht Pallas, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hat in einem Brief an die Personalvertretungen die neuen Regelungen erläutert:


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