DGB Sachsen/Canva
Betriebliche Mitbestimmung ist eine wesentliche Säule des Erfolges von Unternehmen. Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sowie Schwerbehindertenvertretungen setzen sich für Demokratie und Beteiligung in Unternehmen und Verwaltungen ein.
Auch in Sachsen spüren immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass ein Betriebsrat für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen unerlässlich ist. Sie sind innovativ und sichern Arbeitsplätze, vertreten die Interessen der Beschäftigten, sorgen für die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche sowie für die Chancengleichheit von Mann und Frau. Ihre Arbeit ist für die Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unverzichtbar.
Der Sächsische Mitbestimmungspreis soll dazu beitragen, das Engagement von Betriebs- und Personalräten stärker bekannt zu machen und für die Gründung und Stärkung von betrieblichen Interessenvertretungen zu werben. Mit dem Mitbestimmungspreis will der DGB Sachsen Betriebs- und Personalräte auszeichnen, die sich bei der Verwirklichung von Guter Arbeit, bei der Bewältigung von Krisen bewähren und sich um die Erhaltung und Schaffung von vollwertigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen kümmern. Ausgezeichnet werden soll auch, wenn Betriebsräte unter erschwerten Bedingungen gegründet wurden bzw. arbeiten.
Mit dem Sächsischen Mitbestimmungspreis werden bis zu 3 Preisträger ausgezeichnet. Es winken Sachpreise im Wert von insgesamt 2.000 Euro.
Die Preisverleihung findet auf dem DGB-Sommerfest am 25.08.2023 in Dresden statt.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Als Betriebsrat/Personalrat oder Gliederung einer Gewerkschaft sind Sie herzlich eingeladen, sich beim Sächsischen Mitbestimmungspreis zu bewerben. Voraussetzung ist, dass in dem Unternehmen in Sachsen die betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetzes ausgestaltet ist.
Der Bewerbung ist eine Stellungnahme der jeweiligen Gewerkschaft beizufügen. Insbesondere können sich BR-/PR-Gremien bewerben, die sich konsequent für die Interessen der Beschäftigten einsetzen, z. B. durch:
Ausdrücklich ermuntern möchten wir die Bewerbung von Betriebsräten, die in bisher mitbestimmungsfreien Betrieben und Einrichtungen erstmalig eine Wahl durchgeführt haben.
Wir freuen uns auch über gemeinsame Bewerbungen von Betriebsrat / Personalrat und Geschäftsleitung.
Vorschlagsberechtigt sind auch:
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2023.
Bewerbungen sind einzureichen an:
DGB-Bezirk Sachsen
Schützenplatz 14
01067 Dresden
oder per E-Mail an: SAC.Mitbestimmung@dgb.de