Das SächsPersVG wurde letztmalig in größerem Umfang 2015 unter der damaligen CDU-SPD-Regierung geändert. Viele unserer gewerkschaftlichen Forderungen wurden damals allerdings nicht aufgenommen. Laut aktuellem Koalitionsvertrag soll das SächsPersVG in diesem Jahr (2021) erneut überarbeitet werden. Um die Debatte darum proaktiv gestalten zu können, wurde vom DGB Sachsen langfristig ein Diskussionsprozess in der Gewerkschaftsfamilie angestoßen. Im Zuge dessen wurden an entscheidenden Stellen Änderungsvorschläge formuliert (zu finden am Ende der Seite als PDF zum Download).
Im Vordergrund stand dabei die Absicht, bestehende Behinderungen für die Mitbestimmung der Personalvertretungen abzubauen und praktische Lösungen für immer wieder auftretende Konflikte zu finden.
Hier eine Auswahl der wesentlichen Punkte:
Wir wollen mit diesen Anregungen die Diskussion um eine wirklich wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten in den Verwaltungen und Dienststellen bereichern und wünschen uns die Übernahme der Vorschläge in das kommende Gesetz. Die Debatte ist eröffnet. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.
↓ Der DGB-Entwurf zum Download (40 Seiten): ↓