05.12.2023
DGB Sachsen
Der DGB Sachsen empfiehlt Beamtinnen und Beamten in Sachsen bis zum Jahresende Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um Ihre Ansprüche zu wahren. Sachsen hat zwar nun ein aktualisiertes Besoldungsgesetz, aber leider immer noch keines, das den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wer bis Jahresende keinen Widerspruch einlegt, hat auch keinen Anspruch auf mögliche Nachzahlungen.
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PM 88
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05.12.2023
DGB Sachsen
Der DGB Sachsen empfiehlt Beamtinnen und Beamten in Sachsen, bis zum Jahresende Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um Ihre Ansprüche zu wahren. Widerspruch bedeutet Ansprüche sichern. Wer bis Jahresende keinen Widerspruch einlegt, hat auch keinen Anspruch auf mögliche Nachzahlungen.
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PM 31
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12.04.2023
DGB Sachsen/canva
Wir brauchen eine grundlegende Reform der Besoldung in Sachsen. Wer junge Fachkräfte für die Feuerwehren, Gesundheitsämtern, Polizei, Gerichte, Hochschulen oder Schulen gewinnen will, muss ihnen mehr bieten. Ansonsten machen die Nachwuchskräfte einen Bogen um diese Bereiche oder um Sachsen. Das können wir uns mit Blick auf den Fachkräftebedarf nicht leisten.
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PM 22
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08.03.2023
DGB Sachsen/canva
Der jetzt vom Sächsischen Finanzminister vorgelegte Gesetzesentwurf kommt nicht nur mit reichlich Verspätung, sondern weist deutliche Mängel auf. Es handelt sich lediglich um eine Minimallösung, mit dem der verfassungswidrige Zustand schnell wieder eintreten kann. Schlimmer noch, bereits bei Gesetzesbeschluss wird das Gesetz nicht den Ansprüchen der Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechen und es drohen zahlreiche Klagen.
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PM 100
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12.12.2022
DGB Sachsen/canva
Die Beamtengewerkschaften im DGB Sachsen fordern die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag auf, bei den anstehenden Haushalt-Landtagssitzungen die Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) auf die Besoldung zu beschließen. Dafür müsse Artikel 1 des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes zeitgleich mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen beschlossen werden.
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PM 98
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01.12.2022
DGB Sachsen/canva
Sachsen hat nach wie vor kein neues Besoldungsgesetz, das den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wer bis Jahresende keinen Widerspruch einlegt, hat nach dem aktuellen Gesetzentwurf auch keinen Anspruch auf Nachzahlungen. Zur Rechtswahrung empfehlen wir daher allen Beamtinnen und Beamten, sowohl im kommunalen wie im Landesdienst, Widerspruch gegen ihre nicht verfassungskonforme Besoldung einzulegen.
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01.12.2022
DGB Sachsen/canva
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 festgestellt, dass der Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppen nicht ausreichend groß gewesen ist zum Niveau der Grundsicherung. Dieser Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot hat Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge. Auch in Sachsen. Daher empfiehlt der DGB allen Beamt:innen, noch bis Jahresende Widerspruch einzulegen.
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15.11.2022
DGB Sachsen/canva
Dass der Landtag die Tarifangleichung beschließen wird, ist reine Formsache. Dass die Besoldungserhöhung auch tatsächlich am 1.12.2022 auf den Konten der Beamtinnen und Beamten landet, kann hingegen ausgeschlossen werden. So jedenfalls muss man die Informationen aus dem Finanzministerium (SMF) interpretieren, die im Rahmen einer Anhörung Anfang Oktober dort getätigt wurden.
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PM 51/2022
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30.06.2022
DGB
Der sächsische Haushalt muss gegenfinanziert werden. Dafür gibt es verschiedene Varianten. Eine ist die Erhöhung der Grunderwerbssteuer - eine andere ist die Änderung der Verfassung, wenn es um die Schuldenbremse geht.
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