09.07.2018
DGB/Kzenon/123rf.com
Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele Schülerinnen und Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern und so erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.
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19.07.2017
DGB Sachsen
Při práci v Německu mohou čas od času vyvstat otázky a problémy. Například ohledně nároku na mzdu, pracovní doby, nároku na dovolenou, rozvržení směn, BOZP či rozvázání pracovního poměru výpovědí. Při problémech na pracovišti jsou nejdůležitějšími kontaktními subjekty rady zaměstnanců.
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25.08.2015
DGB/Simone M. Neumann
Für die ersten Jugendlichen hat das neue Ausbildungsjahr am 1. August angefangen, für andere beginnt es in Kürze. Gerade am Anfang stellen sich viele Fragen: Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten? Gibt es einen betrieblichen Ausbildungsplan? Wer regelt, wann und wo ich arbeiten muss? Muss ich wirklich Überstunden machen? Und was ist, wenn es einfach nicht passt - kann ich dann den Ausbildungsplatz wechseln? Auskünfte gibt es seit mehr als zehn Jahren kostenlos bei dr-azubi.de, dem Online-Portal der DGB-Jugend.
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10.07.2013
DGB
Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, das Taschengeld aufzubessern und gewähren frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. Die DGB-Jugend gibt Tipps, damit alles gut läuft.
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06.03.2012
Aktualisierte Broschüre der interregionalen Gewerkschaftsräte Elbe-Neiße und Viadrina
EU-Parlament
Bei der Aufnahme einer Arbeit im Nachbarland, entstehen viele Fragen. Zur Höhe des Lohns, Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungsschutz etc. Insbesondere Grenzgänger, die in einem Land wohnen und in einem anderen Land arbeiten, sind mit spezifischen Fragen und Problemen beim Arbeitsrecht, bei Arbeitslosigkeit, bei Familienleistungen, bei der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc. konfrontiert.
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PM 45/11
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06.10.2011
Anlässlich des morgigen Welttages für menschenwürdige Arbeit fordert der DGB Sachsen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte in Europa und in Sachsen.
Zur Pressemeldung
09.05.2011
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den 2004 der Europäischen
Union beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten (Estland,
Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien, Slowakische Republik und
Tschechische Republik) können ohne weitere Beschränkungen in
Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien gelten die Übergangsregelungen
bis maximal zum 1. Januar 2014 weiter.