15.08.2013
DGB/Simone M. Neumann
Seit 1. August 2013 erhalten nun endlich auch Gerüstbauer in Deutschland einen Mindestlohn. Dieser beträgt in ganz Deutschland 10 Euro pro Stunde. Er gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland. Egal ob als Grenzgänger oder als nach Deutschland Entsandter, die 10 Euro pro Stunde sind die absolute Untergrenze.
Folgend findet ihr eine Übersicht aller tariflicher Mindestlöhne in Deutschland, die zwingend eingehalten werden müssen.
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21.06.2012
Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments hat am 21.06.2012 den Bericht von Jutta Steinruck zum Programm Sozialer Wandel und Innovation angenommen. Die von der Berichterstatterin ausgehandelten Kompromissvorschläge und einige Änderungsvorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit fraktionsübergreifend angenommen. Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat damit ein klares Zeichen für die Schaffung von Guter Arbeit, die Bekämpfung von Armut, die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit, die Mitbestimmung der Sozialpartner, die Stärkung der EURES - Grenzpartnerschaften und die Information und Beratung von Grenzgängern gesetzt.
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08.03.2012
Für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Schutz durch die Gewerkschaften bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen besonders wichtig. Ohne Gewerkschaft sind mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Sprachproblemen, fehlenden Kenntnissen über Rechte und Pflichten, einzuhaltende Arbeits- und Sozialstandards am Arbeitsort etc. in besonderem Maße gefährdet, der Willkür von Arbeitgebern ausgeliefert zu sein.
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06.03.2012
Aktualisierte Broschüre der interregionalen Gewerkschaftsräte Elbe-Neiße und Viadrina
EU-Parlament
Bei der Aufnahme einer Arbeit im Nachbarland, entstehen viele Fragen. Zur Höhe des Lohns, Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungsschutz etc. Insbesondere Grenzgänger, die in einem Land wohnen und in einem anderen Land arbeiten, sind mit spezifischen Fragen und Problemen beim Arbeitsrecht, bei Arbeitslosigkeit, bei Familienleistungen, bei der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc. konfrontiert.
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09.05.2011
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den 2004 der Europäischen
Union beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten (Estland,
Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien, Slowakische Republik und
Tschechische Republik) können ohne weitere Beschränkungen in
Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien gelten die Übergangsregelungen
bis maximal zum 1. Januar 2014 weiter.
09.05.2011
Ab dem 01.05.2011 ist es jedem EU-Bürger, mit Ausnahme Bürgern
Rumäniens und Bulgariens, möglich, in Sachsen zu arbeiten.
Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Sachsen ist
keine Arbeitserlaubnis mehr notwendig und damit entfällt auch
die Vorrangprüfung. Grundsätzlich genießen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte aus den EU-Ländern die gleichen Rechte
und Pflichten wie sächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sie fallen unter das deutsche Arbeitsrecht und in die Zuständigkeit
der deutschen Sozialversicherung.
14.03.2011
EU-Parlament
Kurzinformationen
Montag, 14. März 2011
Entsendung nach Deutschland – Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
In Vorbereitung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen aus Polen und Tschechien ab 01.05.2011, haben die DGB Bezirke Sachsen und Berlin-Brandenburg mit ihren polnischen und tschechischen Partnergewerkschaften sowie der Friedrich-Ebert-Stiftung eine kostenlose Informationsbroschüre für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, veröffentlicht.
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10.12.2010
Die Broschüre informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die in Deutschland geltenden branchenbezogenen Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Pausen, Urlaubsanspruch etc. Darüber hinaus enthält sie die Kontaktdaten der Beratungsstellen und der Gewerkschaften im Grenzraum.
05.08.2010
Grundsätzliche Informationen für Arbeitnehmer über das deutsche, polnische und tschechische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.