Bericht vom Gespräch SMF und DGB: Widersprüche Alimentation und Besoldungsstrukturreform.

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Wir hatten im Januar 2025 das SMF aufgefordert, die Verfahren hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation ruhend zu stellen, also die Widersprüche nicht zu bescheiden und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Es gibt eine gute Nachricht: Das SMF wird keine offenen Widersprüche bescheiden und keine Einrede der Verjährung erheben, auch nicht für ältere, offene Widerspruchsverfahren!

Hintergrund ist auch, dass beim Bundesverfassungsgericht rund 50 Normenkontrollverfahren zur amtsangemessenen Besoldung anhängig sind, darunter drei aus Sachsen.

Das Gericht will sich viele Konstellationen anschauen. Eine Entscheidung dazu wird frühesten ab dem Sommer 2025 erwartet.

Das SMF wird auch nicht die offenen Verfahren vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bescheiden, dies gäbe großen Unfrieden. Das SMF will auf das Urteil warten, längstens aber zwei Jahre, bis zur Bescheidung der offenen Verfahren.

Auch der DGB Sachsen ist gespannt auf die Entscheidung aus Karlsruhe und hofft auf Klarheit.

Aufgrund des Entschließungsantrages sollte dem Landtag bis zum 30. Juni 2025 ein Eckpunktepapier zu einer möglichen Reform des Besoldungs- und Versorgungsrechts zugeleitet werden.

Aufgrund der vielen Hinweise und den komplizierten Mehrheitsverhältnissen und die zu erwartende Leitentscheidung vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation ist die Frist 30.6.2025 nicht zu halten.

Das SMF hat das Verständnis und Einverständnis der anwesenden Gewerkschaften erhalten, dem Landtag mitzuteilen, diese Frist zu verlängern. Die Frist wird auf das Ende des ersten Quartals 2026, angepeiltes Ende der TBR TV-L 2025/26, verlängert. Es wird also kein Abschlussbericht zum 30.6.2025 an den Landtag übergeben, sondern ein Zwischenbericht.

Das SMF will eine neue Besoldungstabelle entwickeln. Details wurden noch nicht genannt.

Das SMF hat die weitere fachliche Beteiligung des DGB Sachsen zugesagt und arbeitet mit Hochdruck an der Besoldungsstrukturreform.

Für den DGB Sachsen ist klar:

  • Wir wollen eine echte Strukturreform und kein „Reförmchen“.
  • Eine Reform kostet Geld und gibt es daher nicht zum „Nulltarif“.

Eure DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst

Download als Infoblatt:

aktuell für Beamtinnen und Beamte: Bericht vom Gespräch SMF und DGB. Widersprüche Alimentation und Besoldungsstrukturreform. (PDF, 125 kB)

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