DGB Sachsen und Sächsische IHKs sprechen sich für zielgerichteten Einsatz der Sondervermögen des Bundes aus

Datum

Der DGB Sachsen hat mit den Sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) eine gemeinsame Erklärung zur zielgerichteten Verwendung der Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ sowie für eine nachhaltige Wertschöpfung und zukunftsfähige Investitionen im Freistaat Sachsen unterzeichnet.

Präambel
Um die Innovationskraft, den Wirtschaftsstandort sowie die Zukunftsfähigkeit Sachsens zu sichern, sprechen sich die Sächsischen IHKs und der DGB Sachsen gemeinsam für einen zielgerichteten Einsatz der Sondervermögen des Bundes aus. Die Transformation hin zu nachhaltiger Infrastruktur und klimaneutraler Industrie kann nur gelingen, wenn Investitionen auf Projekte mit hoher volkswirtschaftlicher Wirkung und strategischer Bedeutung konzentriert werden.

Forderungen

  1. Investitionen für Projekte mit hohem volkswirtschaftlichem Nutzen: 
    Die Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ müssen vorrangig für zusätzliche Vorhaben mit nachweisbarem volkswirtschaftlichem Nutzen eingesetzt werden. Jeder investierte Euro muss mindestens 1,50 Euro Wertschöpfung generieren, um die Steuerbasis Sachsens nachhaltig zu stärken.
  2. Priorität für die Stärkung des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Sachsen: 
    Investitionen sind gezielt auf Maßnahmen zu richten, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Sachsen, die Innovationskraft der Unternehmen und die Attraktivität für Fachkräfte und Investierende erhöhen.
  3. Ausbau und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur: 
    Zentrale Investitionsschwerpunkte sind der Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes, die Ertüchtigung und Sanierung von Brücken sowie die Modernisierung der Straßeninfrastruktur, um Engpässe zu beseitigen und effiziente Mobilität für Wirtschaft und Bevölkerung zu gewährleisten.
  4. Entwicklung und Erschließung von Industrievorsorge- und Gewerbegebieten: 
    Der gezielte Flächenankauf samt Entwicklung und Erschließung von Industrievorsorgegebieten sowie die Transformation bestehender Industrie- und Gewerbegebiete in „grüne Gewerbegebiete“ stehen im Fokus, um den Strukturwandel und die Ansiedlung zukunftsorientierter Unternehmen zu fördern.
  5. Beschleunigter Ausbau der digitalen Infrastruktur: 
    Zukunftsfähige Breitband- und Mobilfunknetze sowie der Ausbau von Rechenzentren sind essenziell, um Sachsens Wirtschaft auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten und den Standort Sachsen zu stärken.
  6. Investitionen in Energieinfrastruktur und Wasserstoffwirtschaft: 
    Die Förderung von Speichertechnologien, Netzen, Elektrolyseuren und Pipelines zur Versorgung der Wirtschaft mit erneuerbarer Energie sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sind gezielt zu unterstützen – mit dem Ziel der Erreichung der Klimaschutzziele und der Sicherung bezahlbarer Energie für Unternehmen und Bevölkerung.
  7. Konzentration der Mittel auf strategisch bedeutende Großprojekte: 
    Die Vergabe öffentlicher Gelder darf ausschließlich für Projekte mit einem Volumen von mindestens 250.000 Euro erfolgen, wie im Sachsenfondsgesetz definiert. Kleinteilige Maßnahmen, die keine nachhaltigen Wertschöpfungs- oder Beschäftigungsimpulse entfalten, sind zu vermeiden.
  8. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: 
    Zur schnellen Umsetzung der Investitionen müssen Planungs- und Genehmigungs-verfahren vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden, damit Projekte zügig realisiert werden können und sich ihre Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft rasch entfalten kann.

Schlusswort:
Die Sächsischen IHKs und der DGB Sachsen fordern den verantwortungsvollen, effizienten und zukunftsorientierten Einsatz der bereitgestellten Sondermittel. Gemeinsam bekennen wir uns zur Stärkung Sachsens als attraktiven, leistungsfähigen, innovativen und nachhaltigen Wirtschaftsstandort, der zukunftsfeste und gute Arbeitsplätze sichert.

Gemeinsame Erklärung zum Download

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