Ein modernes Personalvertretungsrecht für Sachsen

DGB stellt zusammen mit Gewerkschaften seinen Entwurf zur Diskussion

Datum

Das SächsPersVG wurde letztmalig in größerem Umfang 2015 unter der damaligen CDU-SPD-Regierung geändert. Viele unserer gewerkschaftlichen Forderungen wurden damals allerdings nicht aufgenommen. Laut aktuellem Koalitionsvertrag soll das SächsPersVG in diesem Jahr (2021) erneut überarbeitet werden. Um die Debatte darum proaktiv gestalten zu können, wurde vom DGB Sachsen langfristig ein Diskussionsprozess in der Gewerkschaftsfamilie angestoßen. Im Zuge dessen wurden an entscheidenden Stellen Änderungsvorschläge formuliert (zu finden am Ende der Seite als PDF zum Download).

Im Vordergrund stand dabei die Absicht, bestehende Behinderungen für die Mitbestimmung der Personalvertretungen abzubauen und praktische Lösungen für immer wieder auftretende Konflikte zu finden.

Hier eine Auswahl der wesentlichen Punkte:

  • die Personalräte sollen bei allen personellen, sozialen, organisatorischen, wirtschaftlichen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle mitbestimmen (§ 2)
  • in der Regel soll es nur noch die volle Mitbestimmung geben; dabei wurde eigens ein Paragraph für Arbeitnehmer:innen (§ 80) und einer für Beamt:innen (§ 81) geschaffen und die Mitwirkung (§§ 76-77) folgerichtig gestrichen
  • Personalratsgremien bestehen aus mind. zwei Personen (statt vorher nur einer Person); ansonsten sind es drei Personen oder mehr (§ 16)
  • Freistellungsmöglichkeit (§ 46) wird gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten: bereits ab 200 Beschäftigten eine Vollzeitstelle usw.
  • Einbeziehung der studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte sowie der Rechtsreferendare in den Beschäftigtenbegriff (§ 4)
  • verpflichtende Nachzeichnung einer fiktiven beruflichen Laufbahn für freigestellte Personalräte (§ 8)
  • JAV: Anhebung der Altersgrenze auf 27 Jahre (§ 58).

Wir wollen mit diesen Anregungen die Diskussion um eine wirklich wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten in den Verwaltungen und Dienststellen bereichern und wünschen uns die Übernahme der Vorschläge in das kommende Gesetz. Die Debatte ist eröffnet. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.

Der DGB-Entwurf zum Download (40 Seiten)

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