Was ist der Generationenfonds?
Der Generationenfonds des Freistaates Sachsen ist ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein zur Sicherung der Beamtenversorgung und in der sächsischen Verfassung verankert und geschützt. Hier wird Geld angespart, welches später für die Pensionen der Beamtinnen und Beamten gezahlt wird. Das System der Beamtenpensionen funktioniert nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung. Im aktiven Arbeitsleben werden keine Beiträge eingezahlt, sondern der Dienstherr muss Vorsorge treffen. Einige Bundesländer zahlen die Pensionen aus dem laufenden Haushalt, andere Bundesländer (wie Sachsen) bauen einen Fonds auf. In Sachsen beläuft sich das „Vermögen“ des Fonds bereits auf 11 Milliarden Euro.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wurde jetzt eine reduzierte Zuführung zum Generationenfonds vereinbart. Wird dadurch die Pension geschmälert?
Nein, die Zahlung von Pensionen der Beamtinnen und Beamten ist verfassungsrechtlich als hergebrachter Grundsatz geschützt. Keiner muss um seine Pensionsansprüche bangen. Egal ob aus dem Generationenfonds, aus dem Haushalt oder aus beidem, die Pension muss gezahlt werden.
In 2024 zahlt der Freistaat 850 Millionen als Zuführung in den Generationenfonds. Die Zuführung wird in den nächsten Jahren auf über 1 Milliarde Euro jährlich ansteigen, was durch die steigenden Verbeamtungen bedingt ist.
Geld, welches jetzt in Sachsen fehlt. Wir haben ein unübersehbares Investitionsproblem im Freistaat. Marode, einsturzgefährdete Brücken müssen zügig saniert werden, Schulhausbau und -sanierung sind dringend notwendig, der Umbau der Wirtschaft steht an, Stromnetze müssen erneuert und ausgebaut werden. Die Finanzpolitik in Sachsen bedarf eines Kurswechsels: Investitionen müssen Priorität erhalten, althergebrachte Grundsätze müssen überdacht werden. Sachsen braucht eine vorausschauende Finanzpolitik.
Was will der DGB Sachsen?
Wir wollen Investitionen in die Zukunft des Freistaates. Deshalb ist es sinnvoll, die Zuführungen jetzt zu kürzen.
Wir wollen einen gut ausgestatteten und effektiven öffentlichen Dienst in Sachsen sowie Sicherheit für Beamtinnen und Beamten und ihre Pensionen. Daher ist der DGB Sachsen klar gegen einen Eingriff in den Bestand des für die Pensionslasten angelegten Generationenfonds.
Der DGB fordert die Bildung eines Beirats, in welchem der DGB mit Sitz und beratender Stimme vertreten ist, ähnlich wie auf Bundesebene. Dazu muss das Sächsische Generationenfondsgesetz geändert werden.
Bisher gibt es nämlich keine Transparenz dahingehend, was mit den im Generationenfonds angesparten Geldern passiert. Im Sinne der Glaubwürdigkeit und zur Stärkung des Vertrauens wäre ein Beirat mit den Vertretern der Beamtinnen und Beamten sehr sinnvoll.
Euer
DGB Sachsen
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