Übernahme Tarifergebnis und Fahrplan Besoldungsstrukturreform
Der DGB Sachsen begrüßt die Ankündigung der Staatregierung sowie der Fraktionen der CDU und der SPD im Sächsischen Landtag, die Tarifeinigung beim TV-L zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen zu übertragen.
Tarifabschluss TV-L
Die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossenen Arbeitgeber und die Gewerkschaften haben sich nach Streiks und mehrwöchigen Verhandlungen am 14. Februar auf ein Tarifergebnis verständigt. Zum 1. April 2026 werden die Entgelte um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro angehoben, zum 1. März 2027 erfolgt eine Anhebung um weitere 2,0 Prozent und der letzte Erhöhungsschritt von 1,0 Prozent folgt am 1. Januar 2028.
DGB forderte SMF zur Übertragung auf
Der DGB Sachsen hat den sächsischen Finanzminister Christian Piwarz daraufhin aufgefordert, die Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
Gespräch SMF und Gewerkschaften
Bei der Beratung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und den Gewerkschaften am 23. März 2026 wurde Einigkeit erzielt, zuerst die Übertragung des Tarifergebnisses durch unverzügliche Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens auf den Weg zu bringen.
Erst danach und nach gründlicher Auswertung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation, soll die Besoldungsstrukturreform in Sachsen weiter vorangetrieben werden, damit sie spätestens 2028 in Kraft treten kann.
Freistaat Sachen überträgt Tarifergebnis
Mit dem geplanten Gesetzentwurf planen CDU und SPD die Tarifeinigung auch für die Beamtinnen und Beamten zügig und verlässlich umzusetzen. Kern des Gesetzentwurfs soll eine dreistufige lineare Anpassung der Bezüge sein: zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
Die lineare Erhöhung von 2,82 Prozent beinhaltet den tarifvertraglich vereinbarten Mindestbetrag von 100,00 Euro zum 1. April 2026 analog der pauschalen Berechnung im Rahmen der Tarifeinigung. Ergänzend werden die Anwärterbezüge in mehreren Schritten durch Festbeträge erhöht sowie die vermögenswirksamen Leistungen für Anwärter angehoben. SMF und DGB sind sich einig, dass auch die Amtszulagen gemäß § 42 Sächsisches Besoldungsgesetz dynamisiert werden.
Das SMF betont den Parlamentsvorbehalt, wobei der DGB Sachsen davon ausgeht, dass es für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Landtag eine breite Zustimmung geben wird. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, bringt sich der DGB Sachsen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 119 Sächsisches Beamtengesetz auch hier weiter ein.
DGB lobt die Übertragung als Wertschätzung
Der Vizevorsitzende des DGB Sachsen, Ralf Hron, sagte dazu: „Beamtinnen und Beamte sind eine unverzichtbare Säule für Rechtsstaat und Demokratie. Die Übertragung des Tarifergebnisses zollt ihnen nicht nur Respekt, sondern ist auch eine wichtige Wertschätzung. Mit der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses knüpft der Freistaat Sachsen an die bisherige gute Praxis der letzten Jahre an. Der Grundsatz `Besoldung folgt Tarif´ wird in Sachsen ernst genommen.“
Ausgleich für fehlendes Streikrecht
Nicht nur, weil den Beamtinnen und Beamten weiterhin das Streikrecht vorenthalten wird ist es richtig, dass die Tariferhöhungen der Tarifbeschäftigten auch zu den gleichen Zeitpunkten übernommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht achtet aufgrund des verfassungsrechtlichen Alimentationsprinzips darauf, dass die Tariferhöhungen bei der Beamtenbesoldung berücksichtigt werden.
Dies ist auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2018 und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 14. Dezember 2023 erforderlich und geboten, da die Bundesregierung vorgetragen hat, dass ein gut funktionierendes Beteiligungsverfahren in der BRD bereits existiert und die beiden Gerichtshöfe u. a. mit diesem Argument das vom DGB geforderte Beamtenstreikrecht abgelehnt haben.
Das Bundesverfassungsgericht führt dazu aus: „Zum anderen hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die zu einer Kompensation der Beschränkung von Art. 9 Abs. 3 GG bei Beamtinnen und Beamten beitragen sollen.“
Deine DGB-Gewerkschaften setzen sich für Deine Interessen ein
Der DGB Sachsen vertritt als gewerkschaftliche Spitzenorganisation Beamtinnen und Beamte im Landes- und Kommunaldienst, die in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Gewerkschaft der Polizei, der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie sowie der Industriegewerkschaft IG BAU organisiert sind und setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine gute Besoldung und Versorgung sowie Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ein.
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Sächsisches Besoldungsgesetz: DGB begrüßt Übertragung Tarifergebnis