Der DGB Sachsen empfiehlt allen (auf Probe bzw. auf Lebenszeit) verbeamteten Kolleginnen und Kollegen bis Ende Dezember 2024 Widerspruch gegen ihre Besoldung für das Jahr 2024 einzulegen, dies wegen möglicher Verletzung des Abstandsgebots zur Grundsicherung sowie einer möglicherweise nicht verfassungsgemäßen Höhe der Besoldung (Verstoß gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation).
Dies ist eine Ausschlussfrist, da das Bundesverfassungsgericht einen „zeitnahen“ Widerspruch einfordert und diese Frist sich daher auf das laufende Kalenderjahr bezieht: Für das Jahr 2024 müsste der Widerspruch somit bis Ende Dezember 2024 eingelegt werden.
Der Widerspruch bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a.).
Das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau wird als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums betont.
Dieser – rein vorsorgliche – Widerspruch richtet sich aber auch gegen die möglicherweise nicht ausreichende Höhe der amtsangemessenen Alimentation aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.
Die Höhe der amtsangemessenen Alimentation richtet sich dabei nach den Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2015 und 2020.
Weiterhin wird im Rahmen des Widerspruchs der Dienstherr gebeten, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären und das Verfahren bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhend zu stellen.
Wenn sich aufgrund möglicher Musterverfahren entsprechende Ansprüche in der Zukunft im Zuge der Besoldungsänderung oder Rechtsprechung ergeben sollten, ist der eingereichte Widerspruch im jeweiligen Jahr i.d.R. Voraussetzung für die Nachzahlung.
Der Widerspruch ist bis spätestens 31.12.2024 (Posteingang) an die Bezügestelle zu richten.
Dafür kann das hier auf der Internetseite des DGB Sachsen bereitgestellte Formblatt genutzt werden. Einfach ausdrucken, Adresse eintragen, unterschreiben und abschicken.
Nur wer Widerspruch einlegt, wahrt seine Rechte!
Zum Formular für den Widerspruch:
Formblatt für den Widerspruch 2024 (PDF, 133 kB)
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