Altersdiskriminierung hat viele Facetten im Alltag von Seniorinnen und Senioren: Ob ihnen ein Kredit oder eine Kreditkarte verweigert wird oder Schwierigkeiten beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages auftreten, ihnen mangelnde Wertschätzung für ihre Lebensleistung entgegengebracht wird oder die Digitalisierung ungeachtet der Bedürfnisse von Älteren gestaltet wird. Und nicht zuletzt sind die mangelhaften Mitbestimmungsrechte von Seniorinnen und Senioren Zeugnis von Altersdiskriminierung.
Die Referate zum Thema kamen von ausgewiesenen Expert*innen: Prof. Dr. Eva-Marie Kessler (Gerontopsychologin im Department Psychologie der MSB Medical School Berlin) sprach zum Thema „Age-ismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“. Afsane Akhtar-Khawari (Beraterin im Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.,) schilderte Erfahrungen aus der Antidiskriminierungsberatung. Und Dr. Andrea Blumtritt (Landesbeauftragte für Antidiskriminierung im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung) stellte ein interdisziplinäres Gutachten zur Verbesserung des Antidiskriminierungsschutzes in Sachsen vor.
Neben den Vortragenden nahmen im Anschluss auf dem Podium Platz: Jens-Peter Kruse (stellv. Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. – BAGSO), Klaus Beck (Seniorenbeauftragter des DGB) sowie Thomas Früh (Abteilungsleiter Jugend, Familie und Teilhabe im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Landesseniorenbeauftragter). Sie diskutierten miteinander und mit dem Plenum über die Folgen von Altersdiskriminierung und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden können.
Konkrete Forderungen haben die gewerkschaftlich organisierten Senior*innen in einer Resolution an das Bundesjustizministerium formuliert, die sie zum Abschluss der Tagung verabschiedeten: Darin geht es zentral um eine Ergänzung im Paragraph 3 des Grundgesetzes sowie eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Das Statement, das DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel anlässlich des Tages für ältere Menschen veröffentlichte, unterstützt diese Forderungen: „In Deutschland werden täglich ältere Menschen diskriminiert. Damit sie sich dagegen wehren können, muss Alter endlich als Diskriminierungsgrund in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Denn Menschen haben Rechte – in jedem Alter. Auch das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) braucht ein Update. Denn immer noch zocken Versicherungen ältere Menschen mit höheren Beiträgen ab, Banken verwehren ihnen Verbraucherkredite oder Gerichte lassen sie nicht mehr als Schöffen zu“, so Piel. Auch auf internationaler Ebene bestehe Handlungsbedarf, deshalb müsse sich Deutschland verstärkt für eine UN-Altenrechtskonvention einsetzen.
Das Forderungspapier der sächsischen Senior*innen wird auch an die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman sowie alle Bundestagsabgeordneten aus Sachsen gehen. Der sächsische Vorsitzende des DGB-Seniorenarbeitskreises, Werner Schuh, kündigte bei seiner Verabschiedung an, dass es bei den Aktivitäten in Sachsen nicht bleiben soll: „Den jahrelangem Stillstand werden die bundesweit 1,2 Millionen Senior*innen im DGB nicht länger hinnehmen. Wir setzen uns als Teil der großen gewerkschaftlichen Gemeinschaft für Menschen nach dem Erwerbsleben ein.“
Hintergrund
Der Tag für Ältere Menschen am 1. Oktober macht weltweit auf die Lebensweise und die Probleme älterer Menschen aufmerksam. So ist es im globalen Maßstab keineswegs gesichert, dass alle älteren Menschen Zugang zu einer sozialen Absicherung und einer ausreichenden Gesundheitsversorgung haben; sie werden aufgrund ihres Lebensalters diskriminiert und sind nicht ausreichend durch nationale Gesetzgebungen und internationale Abkommen davor geschützt.