Arbeitnehmer-Vizepräsidenten der Sächsischen Handwerkskammern kritisieren einseitige Kommunikation des Handwerks zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD.

Datum

Ordnungsnummer PM 87

Der Vizepräsident der Handwerkskammer zu Leipzig, Mike Riemann, machte deutlich: „Der offene Brief wurde nicht mit den Arbeitnehmervertretern abgesprochen und gibt keinesfalls unsere Interessen oder Positionen wieder.“

Der Vizepräsident der Handwerkskammer Dresden, Hans-Ulrich Kunz, ergänzte: „Wir erwarten, dass die einseitige Kommunikation umgehend beendet wird und die Außenkommunikation mit uns abgestimmt wird.“

Die Vizepräsidenten betonten, dass gerade in schwierigen Zeiten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Verantwortung stehen, eine Lösung zu finden, die auch die Arbeitnehmerseite berücksichtigt.

„Einseitige Vorstöße gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaden unserem gemeinsamen Anliegen, das Handwerk zu stärken, massiv. Die Herausforderungen der Transformation, des Strukturwandels und der Fachkräftesicherung sind gerade auch für das Handwerk groß. Deshalb müssen sich die Beteiligten jetzt gemeinsam an Lösungen machen“, so die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten.

Der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach sagte dazu: „Der offene Brief des Sächsischen Handwerkstags an die CDU gibt zum Vergabegesetz und zur Bildungszeit lediglich die Arbeitgeberposition wieder. Die Positionen der Arbeitnehmerseite finden keinerlei Berücksichtigung. Die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten der Handwerkskammern sind zu Recht verärgert. Wir fordern die Handwerkskammern auf, zum sachlichen Umgang zurückzukehren und auf Zusammenarbeit, statt Konfrontation zu setzen.“

Hintergrund:

Die Vollversammlung sowie die Vorstände der Handwerkskammern sind 1/3 paritätisch mit Arbeitnehmern und 2/3 mit Arbeitgebern besetzt. Während der Präsident in der Regel auf Vorschlag der Arbeitgeberseite gewählt wird, stellen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite je einen Vizepräsidenten.

In der Außenvertretung hat die Handwerkskammer die Interessen des gesamten Handwerks, d.h. auch die der Arbeitnehmerseite zu vertreten. Bei abweichenden Positionen sind diese differenziert nach außen zu transportieren. Dies ergibt sich aus der Pflichtmitgliedschaft der Betriebe und im Handwerk der Beschäftigten, die besondere Anforderungen an die Interessenvertretung stellt. Dass diese Anforderungen auch für Organisationen gelten, in welchen die Handwerkskammern Mitglied sind, wurde bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Auch wenn die Struktur des Dachverbandes Handwerkstag keine Beteiligungsmöglichkeit für die Arbeitnehmerseite geschaffen hat, ist sie der Gesamtinteressenvertretung ihrer Mitglieder verpflichtet.

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