Arbeitsmarkt in Sachsen muss inklusiver werden

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Ordnungsnummer 46

Zu den heute von der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Sachsen, sagt der sächsische DGB-Vize Ralf Hron:

„Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist in Sachsen leider noch nicht in allen Unternehmen der Normalfall. Es ist gut, dass die Arbeitsverwaltung in Sachsen das Thema stärkt, Unterstützungsangebote bekannt macht und positive Beispiele für die Inklusion am Arbeitsmarkt vorstellt. Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in Sachsen noch viel Luft nach oben. Angesichts der Fachkräfteentwicklung in Sachsen ist es unverständlich, dass insbesondere private Arbeitgeber nicht stärker auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung setzen. Zumal diese im Durchschnitt gut qualifiziert sind.“ 

Nach den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für 2024, machten in Sachsen schwerbehinderte Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern 5,7 Prozent aller Beschäftigten aus, bei privaten Arbeitgebern lediglich 3,5 Prozent. Von den 8.281 privaten Arbeitgebern in Sachsen, die eine Quote erfüllen mussten (ab 20 Mitarbeitern), hat sogar jeder vierte Arbeitgeber (2.058) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten. 

„Wir brauchen ein Umdenken bei den Unternehmen. Statt inklusive Arbeitgeber zu sein, entscheiden sich noch zu viele Unternehmen für Strafzahlungen und gegen die Einstellung von Menschen mit Behinderung. Inklusion sollte als Bereicherung und nicht als Bürde verstanden werden. Arbeitgeber sollten die zahlreichen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote von der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze bis zu Lohnkostenzuschüssen stärker nutzen“, mahnte Hron an. 

Die Ausgleichszahlungen betragen aktuell bis zu 815 Euro pro Monat und Arbeitsplatz. Für das Anzeigejahr 2024 betrug sie bis zu 720 Euro. 

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