„Wer positiv auf Corona getestet ist und damit potenziell andere Beschäftigte anstecken kann, gehört nicht an den Arbeitsplatz. Die Beschäftigten müssen weiterhin vor Ansteckungen geschützt werden.“
Auch helfe der ständige Verweis auf die Eigenverantwortung der Menschen nicht weiter.
„Gerade im Bereich der Beschäftigung braucht es klare Regelungen. Die Beschäftigten brauchen Rechtssicherheit, dass sie bei einem positiven Corona-Test nicht zur Arbeit kommen müssen“, sagte Kolbe.