Beschäftigte vor Infektionen schützen – Arbeits- und Gesundheitsschutz stärken!

Datum

Ordnungsnummer PM 9

„Diese Entscheidungen sind kein Freifahrtschein für die Unternehmen, nun den Arbeits- und Gesundheitsschutz schleifen zu lassen. Ganz im Gegenteil, die Betriebe sind auch ohne Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in der Pflicht für den Arbeitsschutz. Sie müssen Gefährdungsbeurteilungen machen und dabei auch in der endemischen Phase die Infektionsrisiken analysieren und diese Gefährdungen mit spezifischen Maßnahmen abstellen. Die Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben und Verwaltungen ist dringender denn je.“

Welche Maßnahmen das seien, hänge vom konkreten Arbeitsplatz und Betrieb ab. „Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, die ganze Bandbreite an technischen, organisatorischen und persönlichen Instrumenten zu nutzen, um die Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört beispielsweise Homeoffice, Abstand halten oder auch die Entzerrung von Kantinenzeiten“, so Kolbe.

Ärgerlich sei, dass nur wenige Betriebe überhaupt systematische Gefährdungsbeurteilungen vornehmen. Das müsse sich dringend ändern.

„In den Betrieben muss der Arbeits- und Gesundheitsschutz an erster Stelle stehen. Um das sicherzustellen, müssen systematische Gefährdungsbeurteilungen endlich zur Normalität werden und die Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden ausgebaut werden“, so Kolbe abschließend.

 

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