„Ein Erfolg ist, dass Knebelverträge für Absolventinnen und Absolventen mit dem Gesetz in Zukunft ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss von Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, der auf Initiative der Gewerkschaften im Gesetzentwurf aufgenommen wurde, gehen wir in Sachsen einen deutlichen Schritt nach vorn. Damit müssen die Arbeitgeber den Absolventinnen und Absolventen künftig ein gutes Angebot zur Weiterbeschäftigung machen, um sie langfristig halten zu können“, sagte Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen.
Die Bindungsklauseln in den Studienverträgen sahen vor, dass Absolventinnen und Absolventen gezwungen waren, nach Abschluss ihres Studiums unter Androhung von Vertragsstrafe für eine gewisse Zeit im Betrieb tätig zu bleiben.
„Wir sind jedoch enttäuscht, dass im Gesetz keine angemessene Mindestvergütung für die dual Studierenden vorgesehen ist. Das muss sich ändern! Wir hatten eine Mindestvergütung auf Bafög-Niveau gefordert und werden uns weiterhin dafür stark machen“, sagte Schlimbach.
Positiv ist, dass mit dem Gesetz die Zugangsmöglichkeiten zum Dualen Studium erweitert werden. Dazu stellt Vincente Kriebitzsch, dualer Student in der Automobilbranche und IG Metall Mitglied, fest: „Es ist gut, dass der Gesetzgeber unsere Forderung nach der Öffnung des dualen Studiums für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung aufgegriffen hat. Dies erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und erweitertert den Zugang zur Hochschule.“
Vincent Drews, DGB-Bezirksjugendsekretär, weist auf einen weiteren wichtigen Erfolg hin. „Lange überfällig war die Regelung, dass für die krankheitsbedingte Prüfungsabmeldung eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich genügt! Nun müssen Studierende nicht mehr ihre Krankheitssymptome in umfangreichen Gutachten gegenüber der Hochschule offenbaren. Das ist ein großer Erfolg der Studierendenvertretungen und der Gewerkschaften, die an diesem Thema jahrelang gearbeitet haben“, sagte Drews. Die neue Regelung gilt für alle Studierenden, nicht nur jene an der Dualen Hochschule.
Zusammenfassend stellt Vincent Drews fest, dass in Sachsen beim Thema Duales Studium Einiges möglich geworden ist, „das ohne den Einsatz der Interessenvertretungen so sicherlich nicht entstanden wäre. Trotzdem bleibt Manches offen, etwa die fehlende Regelung zur Mindestvergütung. Wir werden unsere dual Studierenden weiter nach besten Kräften unterstützen, um in den Studiengängen gute und sichere Bedingungen zu schaffen und zu erhalten sowie die Fragen der Mitbestimmung voranzutreiben“.