Am 19. November ist Buß- und Bettag und damit in Sachsen ein Feiertag. Der DGB Sachsen fordert die Herstellung von Beitragsgerechtigkeit unter Beibehaltung des Feiertags.
„Der Buß- und Bettag ist für die Beschäftigten in Sachsen ein teuer erkaufter Feiertag. Seit 30 Jahren zahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen drauf, da sie ein halbes Prozent mehr als in anderen Bundesländern an die Pflegeversicherung abführen müssen. Mit diesem Sonderweg in Sachsen muss jetzt endlich Schluss sein. Wir fordern Beitragsgerechtigkeit und die Beibehaltung des Feiertags“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.
So stehe es auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachsen. Kolbe ermahnte die Koalition in Sachsen, endlich tätig zu werden und sich wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im Bundesrat für eine gleichberechtigte Finanzierung der Pflegeversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachsen einzusetzen, ohne einen Feiertag im Freistaat zu verlieren.
„Ich erwarte von der sächsischen Koalition Vertragstreue. Sie muss die angekündigte Bundesratsinitiative jetzt schnell auf den Weg bringen, um Beitragsgerechtigkeit unter Beibehaltung des Feiertags herzustellen. Es geht hier nicht um Peanuts, sondern um mehrere hundert Euro im Jahr, die Beschäftigte in Sachsen im Vergleich zu Beschäftigten in anderen Bundesländern mehr zahlen.“, forderte Kolbe.
Beschäftigte mit dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst in Sachsen von 51.339 Euro müssten bei einer einheitlichen Finanzierung der Pflegeversicherung 256,70 Euro weniger im Jahr zahlen als derzeit. Das lässt sich mit dem Ersparnisrechner des DGB Sachsen leicht ausrechnen.
Für eine Abschaffung des Feiertags bestehe laut Kolbe kein Anlass. „Andere Bundesländer haben zusätzliche Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten. Die Beschäftigten für die Beibehaltung oder Einführung eines Feiertages zur Kasse zu bitten, ist in Sachsen also einmalig und dieser Sonderweg muss abgeschafft werden.“
Weitere Hintergrundinformationen und der Ersparnisrechner des DGB Sachsen stehen unter dem folgenden Link zur Verfügung: Buß- und Bettag | DGB Sachsen
Hintergrund:
Im sächsischen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD steht: Wir werden uns im Bundesrat für eine gleichberechtigte Finanzierung der Pflegeversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachsen einsetzen, ohne einen Feiertag im Freistaat zu verlieren.
Konkret muss in der Bundesgesetzgebung § 58 (3) im SGB XI geändert werden.
Die Regelung geht auf das Jahr 1995 zurück. Da wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt (neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit). Der Beitrag wurde damals auf 1,0 % der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt. Um die Arbeitgeber*innen für diese zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder "normaler" Arbeitstag werden. Außer Sachsen haben alle Bundesländer den Buß- und Bettag gestrichen.
In Sachsen wurde der Beitragssatz (1,0 %) nicht jeweils zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern zuerst einmal voll auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt. Die Arbeitgeber wurden von der Übernahme der Beiträge damit komplett freigestellt. Erst im Zuge der Erhöhung der Beitragssätze wurden auch die Arbeitgeber zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen. Der Sockel von 1,0 % für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen.
Durch die Beitragserhöhung auf 4,2 % für Kinderlose und eine gestaffelte Anpassung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kind(ern) zahlen Arbeitgeber außerhalb von Sachsen 2025 einen einheitlichen Beitrag von 1,8 %. In Sachsen zahlen sie nur 1,3 % (da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch die Differenz in Höhe von 0,5 % des Beitragssatzes für sie mit übernehmen).