„Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende mit einer guten Anbindung an Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen ist in Sachsen ein knappes Gut. Dabei ist es eine wichtige Bedingung dafür, auch zukünftig ausreichend Fachkräfte für die sächsische Wirtschaft auszubilden. Deswegen braucht es ein Azubiwerk für Sachsen – ähnlich dem Studentenwerk – das Wohnheime für Auszubildende zur Verfügung stellt. Das ist auch mit Blick auf die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung absolut notwendig“, sagte Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen:
In einem Konzept des DGB Sachsen für ein Azubiwerk in Sachsen wird die Gründung als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Landesgesetz vorgeschlagen. Mit einer Mietobergrenze in Höhe von 25% der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung in Sachsen – aktuell entspricht das 260€ pro Monat – soll die Bezahlbarkeit der Miete gesichert werden. Finanziert werden soll das Azubiwerk aus Beiträgen von Arbeitgebern, staatlichen Mitteln insbesondere aus dem Förderprogramm „Junges Wohnen“ und den eigenen Einnahmen aus der Vermietung.
Neben den Wohnheimen sieht der DGB Sachsen weitere Aufgaben bei einem zukünftigen Azubiwerk. Dazu Vincent Drews, Bezirksjugendsekretär der DGB-Jugend Sachsen: „Ebenso wichtig wie bezahlbares Wohnen ist eine gute Betreuung und Beratung der Auszubildenden in den Azubiwohnheimen. Minderjährige Auszubildenden brauchen zwingend eine sozialpädagogische Betreuung. Aber auch Beratungsmöglichkeiten zur Organisation der Ausbildung, bei Ausbildungszweifeln oder zur Gesundheitsförderung sind notwendige Bausteine für eine gelingende Ausbildung. Besonders wichtig ist uns bei all dem, dass es innerhalb des Azubiwerks eine strukturelle Mitbestimmung der Auszubildenden selbst gibt. Denn niemand weiß besser, was Auszubildende brauchen, als sie selbst.“