Morgen in zwei Wochen ist Buß- und Bettag und damit in Sachsen ein Feiertag. Wir wiederholen uns ungern, aber leider ist es auch in diesem Jahr wieder notwendig, weil der Sonderweg bei der Finanzierung der Pflegeversicherung in Sachsen, der für die Beschäftigten einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag bedeutet, noch immer nicht abgeschafft wurde. Der DGB Sachsen fordert die Herstellung von Beitragsgerechtigkeit unter Beibehaltung des Feiertags.
„Seit 30 Jahren zahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen drauf, da sie ein halbes Prozent mehr als in anderen Bundesländern an die Pflegeversicherung abführen müssen. Das ist wahrlich kein Grund zum Feiern. Mit dieser Ungerechtigkeit bei den Beiträgen muss jetzt endlich Schluss sein“, forderte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe heute in Dresden.
Beschäftigte mit dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst in Sachsen von 51.339 Euro müssten bei einer einheitlichen Finanzierung der Pflegeversicherung 256,70 Euro weniger im Jahr zahlen als derzeit.
„Unsere Forderung ist klar: Beitragsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung schaffen und den Feiertag beibehalten. So steht es auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachsen. Um die Ungerechtigkeit zu beenden, muss die Bundesgesetzgebung geändert werden. Diese Änderungen fallen aber nicht vom Himmel, sondern müssen vom Freistaat Sachsen und den Abgeordneten im Bundestag aktiv angegangen werden. Wir fordern die sächsische Koalition auf, den Koalitionsvertrag jetzt zügig umzusetzen und die notwendige Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.“, so Kolbe.
Im sächsischen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD steht: Wir werden uns im Bundesrat für eine gleichberechtigte Finanzierung der Pflegeversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachsen einsetzen, ohne einen Feiertag im Freistaat zu verlieren.
Konkret muss § 58 (3) im SGB XI geändert werden, um diese Ungerechtigkeit zu beenden.
Einer Abschaffung des Feiertags erteilte Kolbe eine Absage: „Dafür besteht kein Anlass. Andere Bundesländer haben zusätzliche Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten. Die Beschäftigten für die Beibehaltung oder Einführung eines Feiertages zur Kasse zu bitten, ist in Sachsen also einmalig und dieser Sonderweg muss abgeschafft werden.“
Der DGB Sachsen stellt auf seiner Homepage einen Ersparnisrechner zur Verfügung, mit dem der Betrag online ausgerechnet werden kann, den Beschäftigte pro Jahr mehr zur Verfügung hätten, wenn die Arbeitgeber in Sachsen die gleichen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen würden wie in den anderen Bundesländern.
Hintergrund:
Die Regelung geht auf das Jahr 1995 zurück. Da wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt (neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit). Der Beitrag wurde damals auf 1,0 % der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt. Um die Arbeitgeber*innen für diese zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder "normaler" Arbeitstag werden. Außer Sachsen haben alle Bundesländer den Buß- und Bettag gestrichen.
In Sachsen wurde der Beitragssatz (1,0 %) nicht jeweils zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern zuerst einmal voll auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt. Die Arbeitgeber wurden von der Übernahme der Beiträge damit komplett freigestellt. Erst im Zuge der Erhöhung der Beitragssätze wurden auch die Arbeitgeber zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen. Der Sockel von 1,0 % für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen.
Durch die Beitragserhöhung auf 4,2 % für Kinderlose und eine gestaffelte Anpassung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kind(ern) zahlen Arbeitgeber außerhalb von Sachsen 2025 einen einheitlichen Beitrag von 1,8 %. In Sachsen zahlen sie nur 1,3 % (da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch die Differenz in Höhe von 0,5 % des Beitragssatzes für sie mit übernehmen).