Zu den kürzlich veröffentlichten ersten Ergebnissen einer repräsentativen Betriebs- und Beschäftigtenbefragung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe, heute in Dresden:
„Die Fortschritte beim Arbeitsschutz sind erfreulich - aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Noch immer werden die Arbeitsschutzvorgaben nicht in allen Betrieben im gesetzlich geforderten Umfang umgesetzt. Das muss besser werden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Pflicht des Arbeitgebers und kein >>nice to have<<.“
Rund ein Drittel der Betriebe nehme nach wie vor keine Gefährdungsbeurteilung vor. „Die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber muss endlich in allen Betrieben zur Normalität werden, um die Beschäftigten zu schützen. Das lockere Gespräch darüber, ob und welche Gefährdungen vorliegen könnten, ersetzt keine ordentliche Prüfung. Wichtig ist auch, dass die erkannten Gefährdungen konsequent abgestellt werden. Wenn 26 Prozent der befragten Beschäftigten sagen, dass es keine Folgen habe, wenn arbeitsschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten würden, müssen die Alarmglocken schrillen“, so Kolbe.
Wenn nur die Hälfte der Befragten angebe, dass Arbeitsschutzfragen mindestens einmal jährlich in Besprechungen thematisiert werden, sei das bedenklich. Ein Viertel der Befragten beobachte zudem, dass es keine Konsequenzen habe, wenn im Betrieb Vorschriften nicht eingehalten werden.
„Der Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss von den Arbeitgebern ernst genommen werden. Arbeit darf nicht krank machen und nicht tödlich sein. Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt werden. Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel und muss verhindert werden. Wichtige Akteure bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind Betriebs- und Personalräte, die vor Ort über Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten mitbestimmen und die Umsetzung überwachen“, so Kolbe.
Wichtig sei auch, die Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden auszubauen. „Bei der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss genau hingesehen werden. Dafür ist eine gute personelle Ausstattung der staatlichen Kontrollbehörden notwendig, um Druck auf die Unternehmen auszuüben, die den Arbeitsschutz noch nicht ernst genug nehmen“, sagte Kolbe abschließend.
Laut neuester vorliegender Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) für die Bundesländer, habe es im Jahr 2023 in Sachsen 35.890 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2022: 38.487) und 10.352 meldepflichtige Wegeunfälle (2022: 9.656) gegeben. Darunter 16 tödliche Arbeitsunfälle (2022: 17) und 17 tödliche Wegeunfälle (2022: 8).
Weitere Informationen und den Bericht zur Betriebs- und Beschäftigtenbefragung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung finden Sie hier: Arbeitsschutz: Befragung von Betrieben und Beschäftigten zeigt deutlichen Fortschritt, aber auch Nachholbedarf