DGB Sachsen fordert Beitragsgerechtigkeit bei der Pflegeversicherung in Sachsen. Buß- und Bettag als Feiertag erhalten.

Datum

Ordnungsnummer PM 80

„Wir fordern Beitragsgerechtigkeit bei der Pflegeversicherung in Sachsen. Seit 28 Jahren werden die Beschäftigten in Sachsen bei der Finanzierung der Pflegeversicherung benachteiligt. Monat für Monat zahlen sie drauf, da sie ein halbes Prozent mehr als in anderen Bundesländern abführen müssen. Das ist nicht gerecht und damit muss jetzt endlich Schluss sein“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.

Wie der Online-Rechner des DGB Sachsen zeigt, würden z.B. Beschäftigte mit dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst in Sachsen von 45.485 Euro bei einer einheitlichen Finanzierung der Pflegeversicherung 227,42 Euro jährlich weniger zahlen müssen als derzeit.

„Diese Ungerechtigkeit muss durch die Änderung der Bundesgesetzgebung abgeschafft werden. Deshalb fordern wir die Abgeordneten des Bundestages auf, die nächste sich bietende Gelegenheit dafür zu nutzen, die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Gleichzeitig soll der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten bleiben. Mittlerweile haben auch andere Bundesländer neue Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten“, so Kolbe.

Konkret müsse § 58 (3) im SGB XI geändert werden. Die erste Gelegenheit im Sommer dieses Jahres sei leider von der „Ampel-Koalition“ nur dazu genutzt worden, die Beiträge zu erhöhen und nicht dazu, diesen Anachronismus in Sachsen zu beenden.

Auch die Parteien in Sachsen forderte Kolbe auf, für die Abschaffung des sächsischen Sonderweges beispielsweise über den Bundesrat aktiv zu werden. Der DGB Sachsen wird die Wahlprogramme zur Landtagswahl 2024 auch daran messen, ob sie konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Beitragsgerechtigkeit enthalten.

Der DGB Sachsen unterstütze außerdem die Petition „Pflegeversicherungsbeitrag Sachsen – Sonderregelung abschaffen!" und rufe die Beschäftigten in Sachsen auf, die Petition zu unterstützen. Ziel der Petition sei es, die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen. Auch solle diese Petition direkt beim Bundestag eingereicht werden. Diese Sonderbelastung solle bei Beibehaltung des Buß- und Bettages als Feiertag abgeschafft werden.

Hintergrund: Als1995 die Pflegeversicherung neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt wurde, legte der Bundestag den Beitrag auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einkommen fest. Um die Arbeitgeber von zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder Normalarbeitstag werden: Der Buß- und Bettag. Diesen hatten alle Bundesländer außer Sachsen zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen.

Folge: In Sachsen wurde der Beitragssatz nicht paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern voll auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Arbeitgeber wurden erst bei der Erhöhung der Beitragssätze zur Mitfinanzierung herangezogen. Der Sockel von einem Prozent für Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen. Ein Rechner auf der Homepage des DGB Sachsen zeigt, wie viel Geld Beschäftigte pro Jahr mehr zur Verfügung hätten, wenn die sächsischen Arbeitgeber die gleichen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen würden wie überall.

Durch die Beitragserhöhung auf 4 % für Kinderlose und eine gestaffelte Anpassung für Arbeitnehmer*innen mit Kind(ern) im Sommer 2023 zahlen Arbeitgeber*innen außerhalb von Sachsen jetzt einen einheitlichen Beitrag von 1,7 %. In Sachsen zahlen sie nur 1,2 % (da die Arbeitnehmer*innen immer noch die Differenz in Höhe von 0,5 % des Beitragssatzes für sie mit übernehmen).

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