DGB Sachsen fordert Gerechtigkeitsfonds für DDR-Rentnerinnen und -Rentner. Härtefallfonds funktioniert nicht.

Datum

Ordnungsnummer PM 47

„Der von der Bundesregierung geschaffene Härtefallfonds funktioniert nicht bei der Abmilderung der Ungerechtigkeiten, die bei der Überführung von Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten entstanden sind. Das zeigen die viel zu geringen Antragszahlen und die geringe Bewilligungsquote. Die Gerechtigkeitslücke muss jetzt geschlossen werden und deshalb brauchen wir einen echten Gerechtigkeitsfonds“, forderte Kolbe.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenüber dem DGB Sachsen entfielen mit Stand 21.06.2024 auf die Ost-West-Rentenüberleitung insgesamt 23.904 Anträge. Darunter 4.516 Anträge von Personen mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen. Von diesen 4.516 Anträgen wurden bislang 281 Anträge bewilligt und 983 Anträge abgelehnt.

„Die falsche Verknüpfung der Ansprüche mit einer Hilfsbedürftigkeit hat dazu geführt, dass nur ein sehr kleiner Teil profitieren kann. Demensprechend wenige Anträge sind gestellt worden. Anders als bei den anderen Betroffenengruppen im Härtefallfonds geht es bei den DDR-Rentengruppen in den meisten Fällen aber nicht um Härtefälle, sondern um eine Abmilderung von entstandenen Ungerechtigkeiten. Ein Konstruktionsfehler des Fonds, der schleunigst behoben werden muss“, so Kolbe.

Die Gewerkschaften fordern schon lange, dass den vielen betroffenen Berufsgruppen, wie beispielsweise den ehemaligen Beschäftigten der Reichsbahn, den Chemikerinnen und Chemikern, den Bergleuten der Braunkohleveredelung, Krankenschwestern und -pflegern, den Beschäftigten der Post und bestimmten Personengruppen, wie z.B. zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen, Gerechtigkeit zu Teil wird. Bei der Rentenüberleitung 1992 (RÜG) seien verschiedene in der DDR vorhandene Zusatzversorgungssysteme für bestimmte Berufs- und Personengruppen nicht oder nicht vollständig anerkannt worden.

Abschließend bemängelte Kolbe, dass der Freistaat Sachsen der Stiftung Härtefallfonds nicht beigetreten sei. „Damit beträgt die pauschale Einmalzahlung für Betroffene in Sachsen lediglich 2.500 Euro und nicht wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern 5.000 Euro“, so Kolbe.

Informationen zur Rentenkonferenz am 29.06.2024 in Chemnitz finden Sie unter dem folgenden Link: sachsen.dgb.de/-/8hP

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