Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember fordert der DGB Sachsen mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in sächsischen Unternehmen.
„Der Arbeitsmarkt in Sachsen ist für Menschen mit Behinderung nach wie vor exklusiv, statt inklusiv. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt in Sachsen mit 4 Prozent deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent. Bei privaten Arbeitgebern beträgt die Ist-Quote sogar nur mickrige 3,4 Prozent. Angesichts der Fachkräfteentwicklung in Sachsen ist es unverständlich, dass private Arbeitgeber nicht stärker auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung setzen. Zumal diese im Durchschnitt gut qualifiziert sind. Die alternde Gesellschaft in Sachsen wird den Anteil der schwerbehinderten Menschen auf dem sächsischen Arbeitsmarkt weiter erhöhen. Darauf müssen sich die Arbeitgeber endlich einstellen und ihre Zögerlichkeit bei der Beschäftigung ablegen“, forderte die stellv. Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe.
Nach den aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für 2023, machten in Sachsen schwerbehinderte Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern 5,8 Prozent aller Beschäftigten aus, bei privaten Arbeitgebern lediglich 3,4 Prozent. Von den 8.935 Arbeitgebern in Sachsen, die eine Quote erfüllen mussten (mit mehr als 20 Mitarbeitern), hätte sogar jeder vierte Arbeitgeber (2.286) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten. In den letzten zehn Jahren hat sich daran in Sachsen nur wenig verändert. Bei den privaten Arbeitgebern ist die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gegenüber dem Vorjahr sogar leicht gesunken.
„Die Unternehmen müssen ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernster nehmen. Statt die aus unserer Sicht noch viel zu geringen Ausgleichsabgaben zu zahlen, sollten sie Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Dabei können die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten wie Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsassistenz im Betrieb genutzt werden. Damit gewinnen sie dringend benötigte Fachkräfte und geben den Beschäftigten eine Perspektive im Betrieb. Ein klassischer Win-Win-Ansatz“, so Kolbe.
Die Auswirkungen der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Reform zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, sind anhand der vorliegenden Daten noch nicht ablesbar. Unter anderem wurden die Staffelbeiträge für die Ausgleichsabgabe erhöht und eine neue Stufe eingeführt, die insbesondere für Unternehmen, die gar keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, eine höhere Abgabe vorsieht.
Datenquelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2023: Einzelausgaben - Statistik der Bundesagentur für Arbeit