DGB Sachsen: Kosmetik reicht beim Personalvertretungsgesetz nicht.

Datum

Ordnungsnummer PM 54

„Offensichtlich wird in einigen Ministerien rund 14 Monate vor der Landtagswahl nur noch das Notwendigste gemacht, um den Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Uns reichen aber ein paar kosmetische Verbesserungen beim wichtigsten Mitbestimmungsinstrument im öffentlichen Dienst nicht aus. Gesetzgebung ist doch kein Schönheitswettbewerb, Hauptsache viel Kosmetik, dann fällt die Inhaltslosigkeit nicht so auf“, sagte der Vorsitzende des DGB Sachsen, Markus Schlimbach.

„Zusammen mit den Gewerkschaften haben wir weitgehende Änderungsvorschläge gesammelt, abgestimmt und kommuniziert, um die Mitbestimmung zu verbessern. Diese liegen seit zwei Jahren dem Innenministerium vor. Die Vorschläge wurden zumindest gelesen, weil kleinere Änderungen aufgenommen worden sind. Wir wollen aber bestehende Behinderungen für die Arbeit der Personalvertretungen abbauen und praktische Lösungen für immer wieder auftretende Konflikte finden“, so Markus Schlimbach zum Ziel der Gewerkschaften.

„Insbesondere bei der Weiterentwicklung der Mitbestimmungstatbestände wurde eine Chance versäumt, ein zeitgemäßes Personalvertretungsgesetz zu schaffen, welches eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im öffentlichen Dienst Sachsens auf Augenhöhe ermöglicht“, so Schlimbach.

Hintergrund: Das Sächsische Personalvertretungsgesetz wurde letztmalig 2015 in größerem Umfang geändert. Schon damals wurden viele unserer gewerkschaftlichen Forderungen nicht aufgenommen. Laut aktuellem Koalitionsvertrag (S. 62) sollte das SächsPersVG im Jahr 2021 überarbeitet werden: „Wir werden Mitbestimmung und Beteiligung für die Beschäftigten weiter verbessern und dafür das Personalvertretungsgesetz unter Einbeziehung der Gewerkschaften, der Personalvertretungen und der kommunalen Ebene bis Ende 2021 weiterentwickeln.“

Am 23.5.2023 hatte sich das Kabinett mit dem Entwurf befasst, ohne – wie sonst üblich – hinterher eine Kabinettspressekonferenz abzuhalten. Das interpretieren wir so, dass auch die Regierung die Änderungen nicht für wertvoll genug hält, um sie öffentlich zu verkünden.

Die Reformvorschläge der sächsischen Gewerkschaften finden Sie hier: https://sachsen.dgb.de/-/0Tk

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