DGB Sachsen: Niedriglohnbereich mit höherer Tarifbindung zurückdrängen

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Ordnungsnummer PM 60

„Der Rückgang der Beschäftigten im Niedriglohnbereich ist ein gutes Signal, kann aber noch nicht zufrieden stellen. Wenn rund jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (17 Prozent) in Sachsen im Niedriglohnbereich arbeitet, macht das vielmehr den dringenden Handlungsbedarf sichtbar.“

Kritik übte Kolbe an den von der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften vorgeschlagenen Erhöhungen, die bereits jetzt unter der Niedriglohnschwelle lägen.

„Notwendig wäre eine kräftige Erhöhung auf mindestens 13,50 Euro gewesen, um die Beschäftigten besser abzusichern und auch um die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erfüllen. Es ist ein Skandal, dass für die kommenden Jahre lediglich eine Mini-Erhöhung vorgeschlagen wurde. Damit sind Reallohnverluste der Beschäftigten im Mindestlohnbereich und Armut im Alter programmiert, so Kolbe.

Umso wichtiger sei es, die Tarifbindung in Sachsen deutlich zu erhöhen. „Nur mit guten Tariflöhnen lässt sich der Niedriglohnbereich zurückdrängen. Sachsen muss hier aktiver werden. Angesichts einer Tarifbindung von lediglich 42% der Beschäftigten, besteht in Sachsen dringender Handlungsbedarf. Tarifverträge müssen in Sachsen zur Normalität werden. Die Einführung einer Tariftreueklausel im Vergabegesetz muss jetzt endlich kommen. Die CDU muss ihre Blockadehaltung aufgeben“, sagte Kolbe.

Zur Erhöhung der Tarifbindung sei Deutschland auch mit Blick auf die EU-Mindestlohnrichtlinie aufgefordert. Gemäß dieser müssten alle EU-Staaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, Aktionspläne zur Förderung der Tarifbindung aufstellen. Nach Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts lägen 19 von 27 EU-Staaten unterhalb der 80 Prozent – Marke. Darunter auch Deutschland.

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