„Widerspruch bedeutet Ansprüche sichern. Sachsen hat zwar nun ein aktualisiertes Besoldungsgesetz, aber leider immer noch keines, das den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wer bis Jahresende keinen Widerspruch einlegt, hat auch keinen Anspruch auf mögliche Nachzahlungen“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende, Markus Schlimbach.
Er bezieht sich dabei auf ein Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Neie vom März 2023, das der DGB gemeinsam mit ver.di in Auftrag gegeben hatte.
Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Beschlüsse gefasst, die auch Änderungen am Besoldungsgefüge in Sachsen erforderten. Der Sächsische Landtag hat die vom sächsischen Finanzministerium ausgearbeiteten Anpassungen im Juli 2023 beschlossen.
„Eine verfassungskonforme Lösung ist aus unserer Sicht immer noch nicht erreicht“, so Schlimbach. Notwendig sei eine „große Besoldungsreform“.
"Unser Ziel als Gewerkschaften ist es, die Alimentation für die nächsten Jahre auf rechtlich sichere Füße zu stellen und diese jährlich notwendige Weihnachtspost der Beamtinnen und Beamten an das Landesamt für Steuern und Finanzen endlich zu beenden“, so Schlimbach.
„Zur Rechtswahrung empfehlen wir allen Beamtinnen und Beamten, sowohl im kommunalen wie im Landesdienst, Widerspruch gegen ihre nicht verfassungskonforme Besoldung einzulegen. Ein Formblatt zur Einreichung des Widerspruchs haben wir auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach.
Weitere Informationen und das Formblatt für den Widerruf sind HIER zu finden.