DGB Sachsen ruft zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen auf. Teilhabe stärken, Fachkräfte sichern!

Datum

Ordnungsnummer 56

Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 findet bundesweit in den Betrieben und Dienststellen die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. Der DGB Sachsen ruft alle wahlberechtigten Beschäftigten in Sachsen dazu auf, ihr Stimmrecht zu nutzen und damit ihre Interessenvertretungen zu stärken. 

„Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen sind weit mehr als ein formaler Akt im Betrieb oder in der Dienststelle. Die Vertretungen sind Garanten dafür, dass Inklusion auf dem sächsischen Arbeitsmarkt kein Lippenbekenntnis bleibt und die Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten eingehalten werden. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten, tiefgreifender Transformationen und Personalabbaus brauchen wir starke Stimmen im Betrieb, die Benachteiligungen verhindern und Arbeitsplätze sichern“, betonte Daniela Kolbe.

Die Arbeitgeber forderte Kolbe auf, stärker auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu setzen. „Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels kann es sich die sächsische Wirtschaft nicht leisten, auf das Potenzial und die Erfahrung von Menschen mit Behinderung zu verzichten. Zumal diese häufig sehr gut qualifiziert sind. Dennoch erfüllen in Sachsen zahlreiche Unternehmen nicht ihre Beschäftigungspflicht und schwerbehinderte Beschäftigte stehen bei betrieblichen Umbrüchen oft unter besonderem Druck“, sagte Kolbe. 

Um den, laut Angaben des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen, rund 600 Vertrauenspersonen in Sachsen den Rücken zu stärken, fordert der DGB Sachsen auch gesetzliche Nachbesserungen: Die zeitlichen und personellen Ressourcen der Vertrauenspersonen müssen ausgebaut werden, um den steigenden Anforderungen in einer sich rasch verändernden Arbeitswelt gerecht zu werden.

Hintergrund:

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) findet alle vier Jahre im Herbst statt. Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die Interessenvertretungen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb. Die Schwerbehindertenvertretungen haben wichtige Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte im Betrieb. 

In allen Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung – die Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wahlberechtigt sind alle im Betrieb am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten Menschen einschließlich der Gleichgestellten (§ 151 Abs. 2 SGB IX)

In Sachsen sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 48.000 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt: Drei Viertel aller sächsischen Betriebe setzen auf Fachkräfte mit Behinderung | Bundesagentur für Arbeit

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