DGB Sachsen: Sächsisches Gewalthilfegesetz stärkt den Schutz vor Gewalt
Der DGB Sachsen begrüßt das Sächsische Gewalthilfegesetz, das heute vom Sächsischen Landtag verabschiedet wurde, als wichtigen Fortschritt. Jetzt kommt es auf eine verlässliche Finanzierung und den weiteren Ausbau der Beratungs- und Schutzangebote an.
„Das Sächsische Gewalthilfegesetz ist ein enorm wichtiger Schritt nach vorn, um den Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu stärken. Gewaltschutz wird zur Pflichtaufgabe und es besteht ab 1. Januar 2032 ein Rechtsanspruch auf Beratung und einen Schutzplatz. Wichtig ist, dass mit dem Sächsischen Gesetz bestehende Hilfsstrukturen langfristig abgesichert und Schutz- und Beratungskapazitäten ausgebaut werden sollen. Auch Prävention und die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden stärker in den Blick genommen. Entscheidend ist jetzt, dass gewaltbetroffene Menschen schnell Unterstützung finden und die Einrichtungen die dafür notwendigen Bedingungen erhalten“, sagte die sächsische DGB-Chefin Daniela Kolbe.
Dafür brauche es eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung der Beratungsinfrastruktur. Frauenhäuser, Interventions- und Fachberatungsstellen sowie weitere spezialisierte Einrichtungen müssten ihre Arbeit verlässlich planen und qualifiziertes Personal halten können. Neue gesetzliche Aufgaben dürften nicht zulasten bestehender Angebote gehen. Auch die Kommunen bräuchten ausreichende Unterstützung bei der Umsetzung.
„Damit der gesetzliche Fortschritt im Alltag der Betroffenen ankommt, müssen die Beratungs- und Schutzangebote deutlich ausgebaut und dauerhaft finanziell abgesichert werden. Gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal sind dafür unverzichtbar“, betont Kolbe.
Der DGB Sachsen wird die Umsetzung des Gesetzes weiter begleiten und sich dafür einsetzen, dass Schutz und Beratung in Sachsen bedarfsgerecht ausgebaut und langfristig gesichert werden.