„Das ist ein wirklich wichtiges Gutachten. Es gibt entscheidende Hinweise für die juristische aber vor allem für die politische Bewertung des Sonderberichts des Sächsischen Rechnungshofes. Zum einen fällt das eindeutige Urteil des renommierten Verfassungsrechtlers auf, dass der Rechnungshof seine Kompetenzen klar überschritten hat und seine Empfehlungen weit über das haushaltsrechtliche Maß hinausgehen. Im Endeffekt maßt sich der der Rechnungshof an, über die politische Einstellung von Vereinen und Verbänden zu bestimmen. Gerade wenn man so penibel bei anderen nach Fehlern sucht, wie der Rechnungshof, sollte man sich auch selbst genau an die Regeln halten“, sagte Schlimbach in einer Stellungnahme.
„Es gehört gerade zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dass es auch widerstreitende politische Meinungen und Überzeugungen gibt und diese auch öffentlich ausgesprochen und diskutiert werden können. Allein die Vorstellung, dass man seine politische Meinung nicht mehr sagen darf, wenn man öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt, ist abstrus. Aber scheinbar versucht der Rechnungshof diese Linie in Sachsen durchzusetzen. Das Gutachten zeigt auf, dass Sachsen unnötige juristische Auseinandersetzungen drohen, wenn es weiter starr an dem Neutralitätsgebot festhält“; sagte Schlimbach.